Artikelnummer Bezeichnung 
			
			Kältemittel 
			R507  R 404 A Ersatzstoff R 484 Oder R 489   
			 521.0842 
			Kältemittel R134a T 
			 521.0860 
			Kältemittel R404A T 
			 521.0876 
			Kältemittel R407C T 
			521.0891 
			Kältemittel R410A T 
			 521.0894 
			Kältemittel Isceon 89 T 
			521.0898 
			Kältemittel R417A (Isceon 59) T
			 521.0918 
			Kältemittel R422D (ISC/MO 29) T 1
			 521.0927 
			Kältemittel R437A (MO 49 PLUS) T 
			521.0932 
			Kältemittel R422A (ISC/MO 79) T 
			 521.0938 
			Kältemittel R407F (Performax LT) T 
			521.0944 
			Kohlendioxid CO2 4.5 (R744) 7,5kg (10L PAC) mit Steigrohr
			 521.0945 
			Kohlendioxid CO2 4.5 (R744) 37,5kg (50L PAC) mit Steigrohr 
			
			521.0948 
			Kältemittel R448A/N40 T 22,00 521.0949 Kältemittel R449A/XP40 T
			 523.0508 
			Kältemittelflasche R290 2.5 Füllmenge 5,0 kg (Flaschengröße 12,0L)
			
			523.0509 
			Kältemittelflasche R290 2.5 Füllmenge 11,0 kg (Flaschengröße 27,0L)
			
			 523.0510 
			Kältemittelflasche R290 2.5 Füllmenge 33,0 kg (Flaschengröße 79,0L)
			
			524.0130 
			Kältemittel gemischt zurück per kg (ab 9kg) 
			Rauschenbach 
			GmbH 
			
			Euro Line Verbundsätze ECO Rack mit  
		
			Kaskadenmodulen für Kältemittel R744  CO 2
			a) Euro Line Verbundsätze ECO Rack mit Kaskadenmodulen für 
			Kältemittel R744 (CO 2
			b) Schraubenaggregat für Schockfroster Anlage  mit Kältemittel 
			R407F 
 96 kW bei to = -33 / tc = 35 Bitzer Schraubenverdichter HSN7471-75-40
			
				
				c) Verbundanlage für Tiefkühlung mit Kältemittel R407F
				
					
						
 R 407F TK Teil 23,8 kW bei to= -30 / tc= 45 plus luftgekühltes Aggregat 
							für Verarbeitungsraum Bock Verdichter 2 Stck. 
							HAX5-830-4 LH53/2DES-2Y
							
								Kaskaden Anlage für Tiefkühlung mit Kältemittel 
								R290 und CO2
								
									CO
								
								
								
									TK Co2  
									130 kW bei to = -40 / tcTeil R290  
									PS HD = 40 bar
            ND = 28 bar             
									NK Teil 
									R290 
            = -5 174 kW bei to Bitzer Verdichter 3Stck. 4VSL-15K 
									Bitzer Verdichter 3 Stck.  6HEP-35P  
									mit luftgekühltem Propan Verflüssiger mit 
									Luftgekühltem Unterkühler 
									
									
										
											Kaltwasser Erzeuger mit Kältemittel 
											Propan 22 kW bei to = -30 / tc = -5
											Bitzer Verdichter 4VESP-10P
											
												Kaltsole Erzeuger mit 
												Kältemittel Propan
												
													100 kW bei to = -10 / tc = 
													45 Arbeitet mit externem 
													Propan Verflüssiger und 
													Propan  Unterkühler 
													(luftgekühlt)
													
													
														
															Kaltsole Erzeuger 
															mit Kältemittel NH3  
															= R 717
															 577 
															kW bei to = -8 / tc 
															= -5
															Bitzer offene 
															Schrauben Verdichter 
															1Stck. OSKA 7441 3 
															Stck. OSKA 7451 
															
															
															
															
															Die Vorteile 
															natürlicher 
															Kältemittel 
															überzeugen. 
															Natürliche 
															Kältemittel sind 
															nicht nur sehr 
															wirksam  
															
															und daher 
															energiesparend. Sie 
															haben eine extrem 
															niedrige 
															Treibhauswirkung 
															(GWP) und somit 
															nur begrenzten 
															Einfluss auf die 
															Umwelt. Es folgen 
															die 
															Erderwärmungspotenziale 
															der 
															üblichen Kältemittel 
															in Kühl- und 
															Tiefkühlgeräten .
															
															
															
															 
															
		
															
															
															
															Kältemittel 
															Umwelteigenschaften 
															*
															
															
															
															
															R 600a Isobutan 
															(Kohlenwasserstoff) 
															GWP < 3
															
															
															R 290 Propan 
															(Kohlenwasserstoff) 
															GWP < 3
															
															
															R 134a 
															Teilfluorierter 
															Kohlenwasserstoff   GWP = 1300
															
															
															R 404A 
															Teilfluorierter 
															Kohlenwasserstoff   GWP = 3260
															 
															
																
																	Partner der  
																	Kälte-Klima-Branche
																	
																	Verband 
																	Deutscher 
																	Kälte-
																	
																	Klima-Fachbetriebe 
																	e.V.
																	Neue 
																	F-Gase
																	
																	Verordnung 
																	
																	beschlossen
																	
																	informiert
																
																	Zeitplan 
																	Phase-Down-Szenario* 
																	2015
																
																	Verbot des 
																	Inverkehrbringens 
																	von 
																	Haushaltskühl- 
																	und 
																
																	Haushaltsgefriergeräten 
																	mit  GWP  
																	150.
																
																	
																	2015
																
																	Nicht 
																	hermetisch 
																	geschlossene 
																	Anlagen mit 
																	F-Gasen
																
																
																	dürfen nur 
																	an 
																	Endverbraucher 
																	verkauft 
																	werden, wenn
																
																
																	der Nachweis 
																	der 
																	Installation 
																	durch ein 
																	geprüftes
																
																
																	Unternehmen 
																	erbracht 
																	ist. 
																
																	
																	2020
																
																	Nachfüllverbot 
																	für F-Gase 
																	(Frischware) 
																	mit GWP
																
																
																	2500  
																	zur Wartung 
																	oder 
																	Instandhaltung 
																	von 
																	Kälteanlagen
																
																
																	mit einer 
																	Füllmenge  
																	40 t CO 
																	-Äquivalent. 
																	Keine 
																
																	Unterscheidung 
																	zwischen 
																	stationären 
																	und mobilen
																
																
																	Anlagen.
																
																	
																	2020 
																
																	Verbot des 
																	Inverkehrbringens 
																	für 
																	gewerbliche 
																	Kühl- 
																
																	und 
																	Gefriergeräte 
																	(hermetisch 
																	geschlossene 
																	Einrich-
																
																	tungen) mit 
																	GWP 
																
																	2500. 
																
																	2020 
																
																	Verbot des 
																	Inverkehrbringens 
																	für 
																	ortsfeste 
																
																	Anlagen mit 
																	GWP  
																	2500. 
																
																	
																	2020 
																
																	Verbot des 
																	Inverkehrbringens 
																	beweglicher 
																	Raumklima-
																
																	geräte 
																	(hermetisch 
																	geschlossen), 
																	die  mit 
																
																	GWP  
																	150 
																	enthalten.
																
																	
																	2022
																
																	Verbot des 
																	Inverkehrbringens 
																	für 
																	gewerbliche
																
																
																	Kühl- und 
																	Gefriergeräte 
																	(hermetisch 
																	geschlossene
																
																
																	Einrichtungen) 
																	mit GWP  
																	150.
																
																	
																	2022 
																
																	Verbot des 
																	Inverkehrbringens 
																	für 
																	mehrteilige 
																	zentra-
																
																	lisierte 
																	Kälteanlagen 
																	für 
																	gewerbliche 
																	Verwendung 
																	mit 
																
																	Nennleistung  
																	40 kW, die 
																	F-Gase mit 
																	GWP  
																	150 
																
																	enthalten. 
																	Ausnahme: Im 
																	primären 
																	Kältemittelkreislauf
																
																
																	in 
																	Kaskadensystemen 
																	dürfen 
																	F-Gase mit 
																	GWP < 1500
																
																
																	verwendet 
																	werden.
																
																
																	
																	2025
																
																	Verbot des 
																	Inverkehrbringens 
																	von Mono-Splitgeräten
																
																
																	mit weniger 
																	als 3 kg 
																	Füllmenge 
																	F-Gasen mit 
																	GWP  
																	750.
																
																	
																	2030
																
																	Nachfüllverbot 
																	von 
																	aufgearbeiteten 
																	und 
																	recycelten
																
																
																	F-Gasen mit 
																	GWP  
																	2500 zur 
																	Wartung und 
																	Instand-
																
																	haltung von 
																	bestehenden 
																	Kälteanlagen.
																
															 
 
															
															von bitzer 
															
																
																	| 
																		Stratosphärischer 
																		Ozonabbau 
																		sowie 
																		atmos- 
																		phärischer 
																		Treibhauseffekt 
																		durch 
																		Kältemittel- 
																		Emissionen 
																		führten 
																		seit 
																		Anfang 
																		der 
																		90er-Jahre 
																		zu 
																		einschneidenden 
																		Veränderungen 
																		in der 
																		Kälte- 
																		und 
																		Klimatechnik. 
																		Dies 
																		gilt 
																		besonders 
																		für den 
																		Bereich 
																		der ge- 
																		werblichen 
																		Kälte- 
																		und 
																		Klimaanlagen 
																		mit 
																		ihrem 
																		weit 
																		reichenden 
																		Anwendungsspektrum. 
																		Für 
																		solche 
																		Systeme 
																		wurden 
																		früher 
																		vorrangig 
																		die 
																		zum 
																		Ozonabbau 
																		beitragenden 
																		Kältemittel 
																		R12, R22 
																		und R502 
																		eingesetzt 
																		– für 
																		Sonder- 
																		anwendungen 
																		auch 
																		R114, 
																		R12B1, 
																		R13B1, 
																		R13 und 
																		R503. 
																		Mit 
																		Ausnahme 
																		von R22 
																		ist die 
																		Verwendung 
																		dieser 
																		Stoffe 
																		in 
																		Industrieländern 
																		nicht 
																		mehr 
																		erlaubt. 
																		Allerdings 
																		gilt in 
																		der 
																		Europäischen 
																		Union 
																		auch für 
																		R22 ein 
																		vorgezogener 
																		Aus- 
																		stieg, 
																		der in 
																		mehreren 
																		Stufen 
																		umgesetzt 
																		wurde 
																		(siehe 
																		Seite 
																		8). Der 
																		wesentliche 
																		Grund 
																		für 
																		dieses 
																		gegenüber 
																		internationalen 
																		Vereinba- 
																		rungen 
																		sehr 
																		frühe 
																		Verbot 
																		von R22 
																		ist das, 
																		wenn 
																		auch nur 
																		geringe, 
																		Ozonabbaupotenzial. 
																		Seit 
																		2010 
																		sind 
																		auch in 
																		weiteren 
																		Ländern 
																		Ver- 
																		botsverordnungen 
																		in 
																		Kraft, 
																		z. B. in 
																		USA. 
																		Daraus 
																		ergeben 
																		sich 
																		erhebliche 
																		Auswirkungen 
																		auf die 
																		gesamte 
																		Kälte- 
																		und 
																		Klimabranche. 
																		BITZER 
																		ist 
																		deshalb 
																		die 
																		Selbstverpflichtung 
																		eingegangen, 
																		bei 
																		Forschung 
																		und 
																		Entwicklung 
																		alternativer, 
																		umweltfreundlicher 
																		Systemlösun- 
																		gen eine 
																		Vorreiterrolle 
																		zu 
																		übernehmen. 
																		Nachdem 
																		sich die 
																		chlorfreien 
																		(ODP = 
																		0) 
																		Kältemittel 
																		R134a, 
																		R404A, 
																		R407C, 
																		R507A 
																		und 
																		R410A 
																		schon 
																		seit 
																		Jahren 
																		in brei- 
																		tem 
																		Umfang 
																		in 
																		gewerblichen 
																		Kälte-, 
																		Klima- 
																		und 
																		Wärmepumpensystemen 
																		durchgesetzt 
																		haben, 
																		stehen 
																		inzwischen 
																		neue 
																		Herausforde- 
																		rungen 
																		an. 
																		Diese 
																		betreffen 
																		in 
																		erster 
																		Linie 
																		die 
																		Treibhausproblematik. 
																		Ziel ist 
																		dabei 
																		eine 
																		deut- 
																		liche 
																		Reduzierung 
																		von 
																		direkten 
																		Emissionen 
																		durch 
																		Kältemittelverluste 
																		und von 
																		indirekten 
																		Emissionen 
																		durch 
																		besonders 
																		effiziente 
																		Anla- 
																		gentechnik.
																	 
																		Hierzu 
																		gibt es 
																		bereits 
																		entsprechende 
																		Geset- 
																		zesvorgaben, 
																		wie z.B. 
																		die EU 
																		F-Gase 
																		Verord- 
																		nung Nr. 
																		517/2014 
																		(siehe 
																		BITZER 
																		Informa- 
																		tionsschrift 
																		A-510) 
																		sowie 
																		eine 
																		Reihe 
																		bereits 
																		ratifizierter 
																		oder in 
																		Vorbereitung 
																		befindlicher 
																		Verordnungen 
																		im 
																		Rahmen 
																		der EU 
																		ErP Eco- 
																		design 
																		Richtlinie. 
																		Ähnliche 
																		Vorgaben 
																		sind 
																		auch 
																		in 
																		Nordamerika 
																		und 
																		anderen 
																		Regionen 
																		in Vor- 
																		bereitung 
																		oder 
																		schon 
																		umgesetzt. 
																		Obwohl 
																		die 
																		indirekten 
																		Emissionen 
																		durch 
																		Ener- 
																		gieerzeugung 
																		ungleich 
																		höher 
																		sind als 
																		die 
																		direkten 
																		(CO 
																		2 
																		-äquivalenten) 
																		Emissionen 
																		durch 
																		Kältemittel, 
																		wird es 
																		künftig 
																		zu Verwen- 
																		dungsbeschränkungen 
																		bzw. 
																		Verboten 
																		von 
																		Kältemitteln 
																		mit 
																		hohem 
																		Treibhauspotenzial | 
																		GWP) 
																		kommen. 
																		Dies 
																		betrifft 
																		in 
																		erster 
																		Linie 
																		R404A 
																		und 
																		R507A, 
																		für die 
																		bereits 
																		Alternativen 
																		mit 
																		geringerem 
																		GWP 
																		angeboten 
																		werden. 
																		Um 
																		die 
																		gesetzten 
																		Ziele zu 
																		erreichen, 
																		ist 
																		jedoch 
																		die 
																		Entwicklung 
																		von 
																		Substituten 
																		für 
																		weitere 
																		Kälte- 
																		mittel 
																		sowie 
																		ein 
																		vermehrter 
																		Einsatz 
																		natürlich 
																		vorkommender 
																		Stoffe 
																		(NH 
																		3 
																		, CO 
																		2 
																		, 
																		Kohlenwas- 
																		serstoffe) 
																		erforderlich.
																	 
																		Hierfür 
																		ist es 
																		notwendig, 
																		diese 
																		Kältemittel 
																		sowie 
																		geeignete 
																		Öle und 
																		entsprechend 
																		ange- 
																		passte 
																		Systeme 
																		umfassend 
																		zu 
																		erproben. 
																		Dazu 
																		besteht 
																		eine 
																		enge 
																		Zusammenarbeit 
																		mit 
																		wissenschaftlichen 
																		Instituten, 
																		der 
																		Kältemittel- 
																		und 
																		Ölindustrie, 
																		weiteren 
																		Komponentenher- 
																		stellern, 
																		Fachverbänden 
																		sowie 
																		innovativen 
																		Kälte- 
																		und 
																		Klimafachbetrieben. 
																		Eine 
																		große 
																		Anzahl 
																		von 
																		Entwicklungsaufgaben 
																		konnte 
																		abgeschlossen 
																		werden; 
																		für 
																		Alternativ- 
																		Kältemittel 
																		stehen 
																		geeignete 
																		Verdichter 
																		zur 
																		Verfügung.
																	 
																		Neben 
																		den 
																		Entwicklungsprojekten 
																		unterstützt 
																		BITZER 
																		aktiv 
																		gesetzliche 
																		Vorhaben 
																		und 
																		Selbstverpflichtungen 
																		zum 
																		verantwortlichen 
																		Umgang 
																		mit 
																		Kältemitteln 
																		sowie 
																		zur 
																		Effizienz- 
																		steigerung 
																		von 
																		Komponenten 
																		und 
																		Systemen.
																	 
																		Der 
																		folgende 
																		Bericht 
																		befasst 
																		sich mit 
																		den 
																		potenziellen 
																		Möglichkeiten 
																		eines 
																		kurz- 
																		bis 
																		mittelfristigen 
																		Wechsels 
																		zu 
																		Technologien 
																		mit 
																		reduzierter 
																		Umweltbelastung 
																		in 
																		mittleren 
																		und 
																		größeren 
																		gewerblichen 
																		Kälte- 
																		und 
																		Klimaanla- 
																		gen. Es 
																		wird 
																		zudem 
																		über 
																		vorliegende 
																		Erfah- 
																		rungen 
																		und die 
																		sich 
																		ergebenden 
																		Konsequen- 
																		zen in 
																		der 
																		Anlagentechnik 
																		berichtet. 
																			Verschiedene 
																			Studien 
																			belegen, 
																			dass 
																			die 
																			im 
																			Gewerbebereich 
																			üblichen 
																			Kompressions-Käl- 
																			teanlagen 
																			bis 
																			zu 
																			einer 
																			Nutztemperatur 
																			von 
																			etwa 
																			-40°C 
																			allen 
																			anderen 
																			Verfahren 
																			in 
																			der 
																			Wirtschaftlichkeit 
																			überlegen 
																			sind. 
																			Allerdings 
																			kommt 
																			dabei 
																			auch 
																			der 
																			Auswahl 
																			des 
																			Alternativ-Kältemittels 
																			und 
																			der 
																			Systemausfüh- 
																			rung 
																			eine 
																			besondere 
																			Bedeutung 
																			zu. 
																			Neben 
																			der 
																			Forderung 
																			nach 
																			Substanzen 
																			ohne 
																			Ozon- 
																			abbaupotenzial 
																			(ODP 
																			= 0) 
																			wird 
																			insbesondere 
																			der 
																			Energiebedarf 
																			eines 
																			Systems 
																			durch 
																			seinen 
																			indirekten 
																			Beitrag 
																			zum 
																			Treibhauseffekt 
																			als 
																			wesentliches 
																			Kriterium 
																			angesehen. 
																			Hinzu 
																			kommt 
																			das 
																			direkte 
																			Treibhauspotenzial 
																			(GWP) 
																			durch 
																			Kältemittel-Emission. 
																			Zur 
																			qualifizierten 
																			Beurteilung 
																			eines 
																			Systems 
																			wurde 
																			daher 
																			eine 
																			Berechnungsmethode 
																			ent- 
																			wickelt, 
																			mit 
																			der 
																			die 
																			gesamte 
																			Auswirkung 
																			auf 
																			den 
																			Treibhauseffekt 
																			bewertet 
																			werden 
																			kann. 
																			Dazu 
																			dient 
																			der 
																			sog.
																		 
																			" 
																			TEWI-Kennwert"(Total 
																			Equivalent 
																			Warming
																		 
																			Impact). 
																			Inzwischenwurde 
																			noch 
																			eine 
																			weitergehende 
																			Bewertungs- 
																			methode 
																			unter 
																			dem 
																			Gesichtspunkt 
																			der
																		 
																			Öko | 
																		Effizienz" 
																		entwickelt. 
																		Hierbei 
																		werden 
																		sowohl 
																		ökologische 
																		(u.a. 
																		TEWI) 
																		als auch 
																		ökonomische 
																		Kriterien 
																		berücksichtigt 
																		(weitere 
																		Ausführungen 
																		siehe 
																		Seite 
																		7). 
																		So ist 
																		es 
																		möglich, 
																		dass die 
																		umweltrelevante 
																		Beurteilung 
																		von 
																		Kältemitteln 
																		– 
																		einschließlich 
																		der 
																		betreffenden 
																		Systeme 
																		– je 
																		nach 
																		Einsatzort 
																		und 
																		Antriebsart 
																		unterschiedlich 
																		ausfallen 
																		kann 
																		.  
																		Bei 
																		näherer 
																		Betrachtung 
																		von 
																		Substituten 
																		für 
																		die 
																		ursprünglich 
																		eingesetzten 
																		Kältemittel 
																		mit 
																		hohem 
																		GWP, 
																		sind die 
																		Möglichkeiten 
																		mit Ein- 
																		stoff-Kältemitteln 
																		stark 
																		eingeschränkt. 
																		Hierzu 
																		gehört 
																		z.B. 
																		R134a, 
																		dessen 
																		vergleichsweise 
																		geringer 
																		GWP den 
																		Einsatz 
																		noch auf 
																		längere 
																		Sicht 
																		erlauben 
																		wird. 
																		Ebenso 
																		die 
																		Hydro-Fluor- 
																		Olefine 
																		(HFO) 
																		R1234yf 
																		und 
																		R1234ze(E) 
																		mit 
																		einem 
																		GWP < 
																		10, die 
																		jedoch 
																		bisher 
																		nur 
																		einge- 
																		schränkt 
																		verfügbar 
																		sind und 
																		mit 
																		denen 
																		auch 
																		noch 
																		keine 
																		Langzeiterfahrungen 
																		vorliegen.
																	 
																		Direkte 
																		Alternativen 
																		(auf 
																		Basis 
																		fluorierter 
																		Koh- 
																		lenwasserstoffe) 
																		für 
																		nahezu 
																		alle 
																		Kältemittel 
																		mit 
																		höherer 
																		volumetrischer 
																		Kälteleistung 
																		und 
																		Drucklage 
																		als 
																		R134a 
																		können 
																		hingegen 
																		nur als 
																		Gemische 
																		(Blends) 
																		" 
																		formuliert" 
																		werden. 
																		Unter 
																		Berücksichtigung 
																		der thermodynamischen
 
																		Eigenschaften, 
																		Brennbarkeit, 
																		Toxizität 
																		und 
																		Treib- 
																		hauspotenzial 
																		ist die 
																		Liste 
																		potenziell 
																		geeigne- 
																		ter 
																		Kandidaten 
																		jedoch 
																		stark 
																		eingeschränkt. 
																		Für 
																		Gemische 
																		mit 
																		reduziertem 
																		GWP 
																		gehören 
																		dazu 
																		neben 
																		R134a, 
																		R1234yf 
																		und 
																		R1234ze(E) 
																		in 
																		erster 
																		Linie 
																		noch die 
																		Kältemittel 
																		R32, 
																		R125 
																		und 
																		R152a.
																	 
																		Neben 
																		halogenierten 
																		Kältemitteln 
																		kommen 
																		ebenfalls 
																		Ammoniak 
																		(NH 
																		3 
																		) und 
																		Kohlenwasser- 
																		stoffe 
																		als 
																		Substitute 
																		in 
																		Betracht. 
																		Bei 
																		gewerb- 
																		lichen 
																		Anwendungen 
																		ist 
																		deren 
																		Verwendung 
																		jedoch 
																		durch 
																		strenge 
																		Sicherheitsauflagen 
																		ein- 
																		geschränkt. 
																		Kohlendioxid 
																		(CO2) 
																		gewinnt 
																		ebenfalls 
																		an Be- 
																		deutung 
																		als 
																		Alternativ-Kältemittel 
																		und 
																		Sekun- 
																		därfluid. 
																		Auf 
																		Grund 
																		der 
																		spezifischen 
																		Eigen- 
																		schaften 
																		sind 
																		aber 
																		auch 
																		hiermit 
																		einer 
																		allge- 
																		meinen 
																		Anwendung 
																		Grenzen 
																		gesetzt. 
																		Die 
																		umseitigen 
																		Abbildungen 
																		zeigen 
																		eine 
																		struk- 
																		turelle 
																		Übersicht 
																		der 
																		Alternativ-Kältemittel 
																		sowie 
																		eine 
																		Aufstellung 
																		der 
																		momentan 
																		angebo- 
																		tenen 
																		Reinstoffe 
																		oder 
																		Gemische. 
																		Im 
																		Anschluss 
																		daran 
																		werden 
																		die 
																		einzelnen 
																		Themenbereiche 
																		behandelt. 
																		Kältemitteldaten, 
																		Anwendungsbereiche 
																		und 
																		Angaben 
																		zu 
																		Schmierstoffen 
																		sind auf 
																		den Sei- 
																		ten 38 
																		bis 41 
																		zusammengefasst. 
																		Aus 
																		Gründen 
																		der 
																		Übersichtlichkeit 
																		wurden 
																		die 
																		weniger 
																		oder nur 
																		regional 
																		bekannten 
																		Produkte 
																		in diese 
																		Ausgabe 
																		nicht 
																		einbezogen, 
																		woraus 
																		allerdings 
																		keine 
																		Wertigkeit 
																		abzuleiten 
																		is | 
																
																	|  |  |  | 
																
																	|  |  |  | 
															
															Klimaschutz
															Wichtige 
															Informationen, 
															Verordnungen und 
															Gesetze für 
															Betreiber von Kälte- 
															und Klimaanlagen
															
																- Laut 
																Gesetzgeber ist 
																die Pflicht zur 
																Dichtheitskontrolle 
																in den 
																umstehenden 
																Verordnungen zur 
																Dichtheitskontrolle 
																festgelegt
- Die 
																Durchführung 
																muss durch 
																sachkundiges und 
																geprüftes 
																Personal 
																erfolgen.
Diesen 
															qualifizierten 
															Service und Beratung 
															bietet Ihr 
															Innungsfachbetrieb 
															für Kälte- und 
															Klimatechnik. 
															Damit 
															erlangen Sie als 
															Betreiber von 
															Kälte-, Klima- und 
															Wärmepumpenanlagen
															
																- erhöhte 
																Rechtssicherheit
- verbesserten 
																Umweltschutz
- gesteigerte 
																Energieeffizienz
Wichtige 
															Informationen für 
															Betreiber von 
															Kälteanlagen, 
															Klimaanlagen und 
															Wärmepumpen
															
															
															Sehr geehrter Kunde!
															
															
															Erderwärmung, 
															Treibhausgase, CO2 
															Reduktion, 
															Klimawandel, 
															Energieeinsparungsmöglichkeiten
															
															Diese Schlagworte 
															finden sich in der 
															umfangreichen EU – 
															Gesetzgebung zum 
															Umweltschutz wieder.
															Der Deutsche 
															Gesetzgeber hat 
															diese EU Vorgaben 
															mit umfangreichen 
															Verordnungen ergänzt 
															und in nationales 
															Recht umgesetzt.
															Ein Zweck dieser 
															Verordnungen ist die 
															Reduktion der 
															Emission von 
															Treibhausgasen.
															Alle synthetisch 
															hergestellten 
															Kältemittel 
															(F-Gase*) die in den 
															kältetechnischen 
															Anwendungen der 
															heutigen Zeit dem 
															Standard 
															entsprechen, 
															besitzen ein relativ 
															hohes 
															Treibhauspotential 
															und fallen somit 
															unter diese 
															Verordnungen.
															Eine Ausnahme bilden 
															die sogenannten 
															natürlichen 
															Kältemittel, wie 
															Ammoniak, Propan und 
															CO2, sie 
															sind von den 
															Verordnungen nicht 
															betroffen.
															Was ist 
															verordnet?
															Kälteanlagen, 
															Klimaanlagen und 
															Wärmepumpen die mit 
															synthetischen 
															Kältemitteln und 
															einer 
															Anlagenfüllmenge 
															>3kg betrieben 
															werden, müssen:
															
																- Regelmäßig 
																wiederkehrend 
																einer 
																Dichtheitskontrolle 
																unterzogen 
																werden
- mit einem 
																Anlagenbuch zur 
																Dokumentation 
																ausgestattet 
																sein
- eine 
																Kennzeichnung 
																über 
																Kältemittelsorte 
																und Füllmenge 
																erhalten
- von 
																„zugelassenen“ 
																Fachleuten 
																erstellt, 
																geprüft, 
																gewartet, 
																repariert werden
Vorgenannte 
															Anlagen mit dem 
															Kältemittel R22 
															dürfen ab dem 
															1.1.2010 nur noch 
															mit Recyclingware 
															nachgefüllt werden, 
															ab dem 1.1.2015 
															besteht ein 
															komplettes 
															Nachfüllverbot.
															Wer ist 
															verantwortlich?
															Der Gesetzgeber 
															nimmt ausdrücklich 
															den Betreiber von 
															Kälteanlagen, 
															Klimaanlagen und 
															Wärmepumpen in die 
															Pflicht. Er ist für 
															die Durchführung der 
															Maßnahmen 
															verantwortlich. 
															Zugelassene 
															Fachleute im Sinne 
															der Verordnung sind 
															die ausgebildeten 
															Mitarbeiter der 
															Kälte – Klima 
															Fachbetriebe. Sie 
															besitzen ein 
															Zertifikat das es 
															ihnen erlaubt, alle 
															anfallenden Arbeiten 
															an F-Gas* Anlagen 
															verordnungsgemäß 
															auszuführen.
															Wer überwacht 
															die Ausführung?
															Die 
															angesprochenen 
															Verordnungen 
															unterliegen dem 
															Chemikaliengesetz. 
															Die Umsetzung liegt 
															in der Verantwortung 
															der Bundesländer, 
															die Überwachung 
															erfolgt durch die 
															Gewerbeaufsichtsämter.
															Wer vorsätzlich oder 
															fahrlässig die 
															Inhalte der 
															Verordnung nicht 
															umsetzt, begeht eine 
															Ordnungswidrigkeit 
															im Sinne des 
															Chemikaliengesetzes 
															und riskiert hohe 
															Geldbußen.
															Weitere Risiken 
															bestehen auf Grund 
															der Haftung nach 
															Umweltschadengesetz.
															Sprechen Sie uns 
															an, wir beraten Sie 
															gerne! Ihr Kälte – 
															Klima Fachbetrieb.
															
															
																
																	Alternativ-Kältemittel
																
																
																	Alternativ-Kältemittel 
																	– Übersicht
																			
																			
																		
																			| Einstoff 
																	Kältemittel
																	z.B. | 
																	– chlorfrei 
																	–
																	„Low GWP“
																	Kältemittel
																	Gemische
																	(Blends) z.B | 
																	Einstoff- 
																	Kältemittel 
																			 | Gemische
																	(Blends) | 
																	Einstoff -
																	Kältemittel
																	z.B. | 
																	 
																	halogenfrei 
																	Einstoff 
																	Kältemittel | Gemische
																	(Blends) | 
																		
																			| 
																	R134a 
																	R125 
																	R32 
																	R143a 
																	R152a | 
																	R404A 
																	R507A 
																	R407-Serie 
																	R410A 
																	R417A/B 
																	R422A /D 
																	R427A | 
																	R1234yf 
																	R1234ze(E) | 
																	R1234yf/ 
																	R1234ze(E)/ | 
																	NH
																	3 
																	R290 
																	R1270 
																	R600a 
																	R170 
																	R744 | 
																	R22 
																	R123 
																	R124 
																	R142b 
																			 | 
																	R600a/ R290
 
																	R290/ 
																	R170 
																	R723 | 
																	
																 
																
																	Gemische
																	(Blends)
																	überwiegend
																	R22
																	-h
																	– teilweise 
																	chlorhaltig 
																	–
																	Mittel- und 
																	langfristige 
																	Kältemittel
																	Übergangs-/Service-
																
																	Kältemittel*
																	Abb. 1
																
																	Strukturelle 
																	Einteilung 
																	der 
																	Kältemittel
																
																	* 
																	Service-Kältemittel 
																	enthalten 
																	Fluor als Gemischkomponente. 
																	Sie 
																	unterliegen 
																	deshalb den 
																	gleichen 
																	gesetzlichen 
																	Bestimmungen 
																	wie
																
																	R22 (siehe 
																	Seite 8).
																
																
																	Bedingt 
																	durch die 
																	fortschreitende 
																	Sanierung 
																	von älteren 
																	Anlagen ist 
																	die 
																	Bedeutung 
																	dieser 
																	Kältemittel 
																	inzwischen 
																	deutlich 
																	zurück
																
																	gegangen. 
																	Teilweise 
																	wurde 
																	bereits die
																
																
																	Produktion 
																	eingestellt. 
																	Aus Gründen 
																	der 
																	Entwicklungsgeschichte 
																	von 
																	Service-Gemischen 
																	werden diese 
																	Kältemittel 
																	jedoch im 
																	vorlieg
																
																	enden Report 
																	weiterhin 
																	behandelt.
																
																	Ehemalige 
																	Alternativen 
																	Kältemittel
																	ASHRAE 
																	Hersteller- 
																	Zusammensetzung 
																	Detaillierte
																
																	Klassifizierung 
																	Bezeichnung 
																	(bei 
																	Gemischen) 
																	Informationen 
																
																	R134a
																
																	R152a
																
																	–
																
																	Seiten
																
																	R437A
																
																	ISCEON MO49 
																	Plus DuPont 
																	R125/134a/600/601
																
																	9...11, 16, 
																	38...41
																
																	R404A
																
																	verschiedene 
																	R143a/R125/R134a
																
																	R502/R22
																
																	R507A
																
																	verschiedene 
																	R143a/125
																
																	Seiten
																
																	R422A
																
																	ISCEON MO79 
																	DuPont 
																	R125/134a/600a
																
																	17...19, 
																	38...41
																
																	R407A 
																
																	Mexichem, 
																	Arkema 
																	R32/125/134a
																
																	R407C 
																
																	verschiedene 
																	R32/125/134a
																
																	R407F 
																
																	Performax LT 
																	Honeywell 
																	R32/125/134a
																
																	R410A
																
																	verschiedene 
																	R32/125
																
																	R417A
																
																	ISCEON MO59 
																	DuPont 
																	R125/134a/600
																
																	Seiten
																
																	R417B
																
																	Solkane 22L 
																	Solvay 
																	R125/134a/600
																
																	18...23, 
																	38...41
																
																	R422D
																
																	ISCEON MO29 
																	DuPont 
																	R125/134a/600a
																
																	R427A
																
																	Forane 427A 
																	Arkema 
																	R32/125/143a/134a
																
																	R438A
																
																	ISCEON MO99 
																	DuPont 
																	R32/125/134a/600/601a
																
																	R114
																
																	R236fa
																
																	– – Seiten
																
																	R12B1
																
																	R227ea
																
																	– – 36, 
																	38...41
																
																	R410A
																
																	verschiedene 
																	R32/125 
																	Seiten
																
																	R13B1
																
																	–
																
																	ISCEON MO89 
																	DuPont 
																	R125/218/290 
																	37, 38...41
																
																	R13
																
																	R23
																
																	––
																
																	Seiten
																
																	R503
																
																	R508A
																
																	KLEA 508A 
																	Mexichem 
																	R23/116
																
																	37, 38...41
																
																	R508B
																
																	Suva 95 
																	DuPont 
																	R23/116
																
																
															 
															
															
															
															weitere Unterlagen
															
															https://www.schiessl-kaelte.de/assets/site/content/de/Produkte/Kaeltemittel/Bitzer_Kaeltemittelreport18.pdf 
													 
												 
											 
										 
									 
								 
							 
						 
					 
				 
			 
			 
			
			1. Wofür werden Kältemittel benötigt?
			
			Kühlen und Klimatisieren gehören heute zum alltäglichen Leben. 
			Keiner möchte auf gekühlte Lebensmittel oder klimatisierte Büros 
			verzichten. Ohne Kältemittel geht das vielfach nicht. Allerdings 
			können bei geeigneten Randbedingungen auch Verfahren ohne 
			Kältemittel zum Abführen von Wärme eingesetzt werden, wie das Kühlen 
			mit einem Kühlturm, mit Grundwasser, mit freier Kühlung oder durch 
			Abwärmenutzung. Alle Verfahren zum Abführen von Wärme sollten 
			energieeffizient und umweltschonend sein.
			Werden Kältemittel verwendet, so ist die Wahl des Kältemittels 
			von erheblicher Bedeutung für die Energieeffizienz und 
			Umweltverträglichkeit. Neben den natürlichen Kältemitteln wie 
			Kohlenwasserstoffen, Ammoniak (NH3) 
			und Kohlendioxid (CO2) 
			gibt es noch immer klimaschädliche Kältemittel (siehe Abschnitt 2). 
			Letztere werden in über 95 % aller bestehenden Kälteanlagen 
			verwendet.
			
			2. Was sind klimaschädliche Kältemittel?
			
			Fluorierte Kältemittel können zur Erderwärmung beitragen. Sie 
			haben ein oft vielfach höheres Treibhauspotenzial (GWP) als CO2.
			
			Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe  sind die Gruppe der am 
			häufigsten verwendeten fluorierten Kältemittel. Sie kommen in 
			zahlreichen Industriezweigen in Kälteanlagen, Klimaanlagen und 
			Wärmepumpen zum Einsatz. Übliche Kältemittel sind R 134a, R 404A und 
			R 407C. Eine Liste der gängigsten Kältemittel finden Sie auf der 
			UBA-Homepage unter dem Stichwort Treibhauspotentiale oder 
			auszugsweise in Abbildung 3.
			Eine ausführlichere Liste finden Sie unter www.uba.de; Stichwort 
			Treibhauspotentiale.
			
			3. Ich habe eine Kälte- oder Klimaanlage. Was muss ich beachten?
			
			Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 regelt den Einsatz, Umgang und 
			die Entsorgung klimaschädlicher Kältemittel und setzt für 
			verschiedene Anwendungen klare Ausstiegsfristen. Konkretisiert wird 
			diese Verordnung in Deutschland durch die 
			Chemikalien-Klimaschutzverordnung.
			Die Verantwortung, Emissionen fluorierter Kältemittel zu 
			verhindern und Aufzeichnungen zu führen, liegt klar beim Betreiber 
			und nicht beim Serviceunternehmen. Vertraglich kann diese Aufgabe 
			delegiert werden, die Verantwortung jedoch nicht.
			Zu den Betreiberpflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 
			zählen:
			
				- Vermeidung von Leckagen
- Reparaturpflicht
- Pflicht zu regelmäßigen Dichtheitskontrollen, siehe 
				Infokasten
- Pflicht für Leckageerkennungssysteme
- Aufzeichnungspflichten 
- Rückgewinnungspflichten 
- Pflicht zur Prüfung der erforderlichen Zertifizierungen 
- Beachtung der Kaufs- und Verkaufsvoraussetzungen 
Das Fließschema in Abbildung 3 kann Ihnen helfen, Ihre Pflichten 
			zu identifizieren. Abbildung 2 enthält weitere Erläuterungen.
			Zu den Pflichten des Fachbetriebes gehören der Nachweis der 
			Sachkunde durch Zertifizierung des Personals und gegebenenfalls des 
			Betriebes, die Aufbewahrung der Anlagenaufzeichnungen in Kopie sowie 
			die Rückgewinnungs- und Entsorgungspflicht. 
			
			Gut zu wissen: Wer gilt als Betreiber? 
			Ob Sie Betreiber 
			sind, hängt davon ab, ob Sie die Kon-trolle über das technische 
			Funktionieren der Einrich-tung haben. Es ist sekundär, ob Sie auch 
			der Eigentü-mer sind. Gut zu wissen: Welche 
			Intervalle gelten für Dichtheitskontrollen? ▸▸
			5 t bis unter 50 t CO2-Äquivalente:
			alle 
			12 Monate, mit LES7
			alle 24 
			Monate ▸▸
			50 t bis unter 500 t CO2-Äquivalente:
			alle 
			6 Monate, mit LES alle 12 Monate ▸▸
			Ab 500 t CO2-Äquivalente:
			alle 
			3 Monate, mit LES (bei ortsfesten Kälteanlagen obligatorisch) alle 6 
			Monate 
			
			Ich möchte eine neue Anlage kaufen. Was muss ich beachten?
			
			Einige Kälte- und Klimaanlagen mit bestimmten  Kältemitteln 
			dürfen nach einem festgelegten Stichtag nicht mehr in den Verkehr 
			gebracht werden (s. Abbildung 4). Die Einhaltung dieser 
			Verbotsfristen obliegt dem Hersteller/Inverkehrbringer der Anlage. 
			Für Sie als Käufer einer neuen Anlage kann es aber durchaus lohnend 
			sein, sich die geplanten Verbote anzusehen: 
			Stellen Sie als erstes fest, welches Kältemittel in der 
			zukünftigen Anlage enthalten ist. Hierbei hilft Ihnen das 
			Typenschild oder der Hersteller/Verkäufer der Anlage. Auf  -Kältemittel, die der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über 
			fluorierte Treibhausgase unterliegen, muss zudem auf der Anlage 
			sowie in Informationen zur Anlage hingewiesen werden.
			Enthält die Anlage ein -Kältemittel, stellen Sie fest, ob die 
			Anlage zukünftig einem Verbot unterliegt. Für stationäre Kälte- und 
			Klimaanlagen geben Abbildung 4 und Abbildung 7 einen Überblick. Im 
			Fall eines bevorstehenden Verbots gibt es mit Sicherheit schon heute 
			Alternativen ohne  Kältemittel am Markt. Für einige Anwendungen 
			finden Sie im Abschnitt 5 konkretere Informationen.
			E
			ntscheiden Sie sich dennoch für den Kauf einer Anlage mit  -Kältemittel, sollten Sie folgendes berücksichtigen:
			
				- Ab dem 01. Januar 2020 dürfen bestimmte Anlagen nicht mehr 
				gewartet oder Instand gehalten werden, wenn dabei fluorierte 
				Kältemittel (Neuware) mit einem GWP von 2500 oder mehr verwendet 
				werden (siehe Infokasten). Das sind insbesondere Kältemittel mit 
				der Bezeichnung R404A und R507. 
- Die am Markt verfügbaren Mengen an   werden schrittweise 
				reduziert und bis zum Jahr 2030 auf 21 % einer festgelegten 
				Ausgangsmenge reduziert. Es wird also zu einer künstlich 
				erzeugten Verknappung kommen, die – je nach Nachfrage – 
				erhebliche Auswirkungen auf den Preis und die grundsätzliche 
				Verfügbarkeit haben kann. 
Den möglichen wirtschaftlichen Schaden im Fall einer nicht 
			zeitnah möglichen Reparatur Ihrer Anlage oder verteuerter 
			Einkaufspreise für das Kältemittel sollten Sie bei Ihrer 
			Kaufentscheidung bereits heute berücksichtigen 
			
			5. Wie finde ich  -freie Anlagen für Industrie, Gewerbe und 
			Handel?
			
			5.1. Lebensmitteleinzelhandel (LEH) 
			
			Für die Präsentation und den Verkauf (tief)gekühlter Ware 
			benötigt der LEH Kühlmöbel. Das Angebot an Designs ist zahlreich. 
			Der Betreiber kann wählen zwischen Aufstellern, Truhen, Vitrinen, 
			verglast/unverglast, mit Abdeckung und ohne etc. Grundsätzlich 
			kommen drei Techniken in Betracht: steckerfertige Kühlmöbel, 
			Kühlmöbel mit wassergekühlten Verflüssigern (steckerfertig, mit 
			Wasseranschluss) oder Kühlmöbel, die über zentrale Anlagen versorgt 
			werden. In den meisten Fällen werden mindestens zwei dieser 
			Techniken miteinander kombiniert. Bei der Entscheidung spielen 
			Umweltgesichtspunkte oft eine eher untergeordnete Rolle. Das muss 
			und sollte aber nicht so sein. Auch, weil hier Umweltschutz und 
			Kosteneinsparungen oft Hand in Hand gehen.
			Steckerfertige
Kühlmöbel gibt es in fast allen Ausführungen ohne   Sie
werden von verschiedenen Herstellern angeboten und enthalten
umweltfreundliche Kohlenwasserstoffe oder CO2
			als
Kältemittel. Rechtsvorschriften zum Schutz des Klimas vor  
mit einem hohen GWP verbieten deren Verwendung in den nächsten Jahren
schrittweise, weshalb die Zahl an Geräten ohne diese Kältemittel noch
steigen dürfte. Einem Verzicht auf   steht in diesem Segment
somit nichts im Weg. 
			Entscheidendes Kriterium bei der Wahl eines steckerfertigen 
			Kühlmöbels ohne   sollte letztlich der Energiebedarf des Gerätes 
			sein. Dabei sollte zunächst der Energiebedarf verschiedener 
			Kühlmöbeldesigns verglichen werden. Fragen Sie den Hersteller nach 
			dem Energiemehrverbrauch einer vollverglasten Truhe im Vergleich zu 
			einer geschlossenen oder einer Vitrine. Aber auch nach der 
			Entscheidung sollte ein Vergleich innerhalb des ausgewählten Designs 
			erfolgen. Und: Richtig aufgestellte und gepflegte steckerfertige 
			Kühlmöbel verbrauchen deutlich weniger Strom.
			Wenigstens in größeren Märkten kommt man nicht ohne zentrale 
			Anlagen zur Versorgung mehrerer Kühlmöbel (Verbundanlagen) aus. 
			Inzwischen gelten Verbundanlagen mit anderen Kältemitteln als Maßstab bei Energieeffizienz und Klimaschutz. In Deutschland 
			sind einige Hundert dieser Anlagen in Betrieb, in Europa mehr 
			
			Gebäude können so gestaltet werden, dass sie keine oder kaum 
			Kühlung benötigen – das vermeidet sowohl den Energieverbrauch als 
			auch die Emission von Kältemitteln. Zu diesen Techniken gehören:
			
				- maßvoll große Fensterflächen,
- außenliegende Verschattung der Fensterflächen (ggf. 
				automatisch gesteuert),
- Reduzierung interner Lasten von Elektrogeräten und 
				Beleuchtung,
- Wärmedämmung,
- Nachtauskühlung,
- passive oder freie Kühlung,
- Erhöhen und Nutzen der Speichermasse des Gebäudes,
- Einsatz von Tischventilatoren usw.
Bei Neubauten ist der Handlungsspielraum am größten. Manche 
			dieser Techniken lassen sich aber auch erfolgreich in bestehenden 
			Gebäuden einsetzen.
			Daher sind umfassende Strategien wichtig, wie die Klimatisierung 
			eines Gebäudes möglichst klimafreundlich gestaltet werden kann. 
			Technische Konzepte und deren Bewertung sind in der Broschüre 
			„Klimafreundliche Gebäudeklimatisierung" (www.uba.de) beschrieben, 
			die sich speziell an Architekten, Bauherren und Planer richtet. 
			Kann eine maschinelle Kühlung trotz verschiedener Maßnahmen nicht 
			vermieden werden, entscheidet die Festlegung auf ein bestimmtes 
			Klimasystem in der Planungsphase eines Gebäudes meist über die 
			Betriebskosten und über die Höhe der Klimawirkung in der 
			Nutzungsphase, da ein bestehendes System oft nur mit großem Aufwand 
			nach der Fertigstellung z. B. gegen ein umweltfreundlicheres System 
			ausgetauscht werden kann. Ein Wechsel des Kältemittels ist nicht 
			möglich, so dass die komplette Kältemaschine ersetzt werden muss.
			Grundsätzlich bieten sich für die Klimatisierung großer Gebäude 
			zentrale Anlagen mit Flüssigkeitskühler (Kaltwassersatz) und 
			Kaltwassernetz an. Hierfür gibt es von mehreren Herstellern 
			Kälteerzeuger mit Ammoniak oder Propan, die durch ihre bessere 
			Energieeffizienz gegenüber Anlagen Betriebskosten sparen und 
			daher bei Betrachtung der Lebenszykluskosten nicht schlechter 
			abschneiden als vergleichbare  Angebote. 
			Statt eines Flüssigkeitskühlers mit angeschlossenem 
			Kaltwassernetz werden in den letzten Jahren vermehrt große 
			Multisplit-Geräte zum Kühlen und Heizen eingesetzt, wobei eine 
			Außeneinheit mit bis zu 60 Inneneinheiten (Verdampfern) verbunden 
			ist. Das Kältemittel wird hier über lange Kupferrohrleitungen zu den 
			Inneneinheiten geführt und direkt in den Räumen verdampft, so dass 
			auch aufgrund vieler Anschlüsse, die teilweise als 
			Quetschverbindungen ausgeführt sind, die Leckageneigung hoch ist. 
			Der Einsatz dieser als VRF (Variable Refrigerant Flow: variabler 
			Kältemittelmassenstrom) bezeichneten Anlagen ist daher aus Sicht des 
			Klimaschutzes kritisch zu beurteilen. 
			Da (Nichtwohn)Gebäudeklimaanlagen lediglich 500 
			Vollbenutzungsstunden im Jahr aufweisen, aber auch ausgeschaltete 
			Anlagen Kältemittel emittieren, sind bei manchen Anlagen die 
			H -Emissionen in CO2-Äquivalenten 
			genau so groß oder sogar deutlich größer als die energiebedingten CO2-Emissionen. 
			Für eine klimaschonende Klimatisierung sind daher Anlagen mit 
			natürlichen Kältemitteln die bessere Wahl. 
			Nur ca. 2 % der Wohngebäudeflächen werden gekühlt. Hier kommen 
			meist bewegliche Monoblock- oder fest installierte Monosplit-Geräte 
			zum Einsatz. Monoblockgeräte haben den Nachteil, dass die Abwärme 
			mittels Schlauch durch ein geöffnetes Fenster nach draußen geleitet 
			werden muss. Hierdurch strömt warme Außenluft in den Raum zurück, 
			wodurch der Betrieb ineffizienter ist als bei Split-Geräten. 
			Monosplit-Geräte werden meist mit 1 bis 1,5 kg des  Kältemittels 
			R 410A oder R 407C betrieben. Geräte mit dem natürlichen Kältemittel 
			Propan (R 290) sind bisher nur in Indien erhältlich und gehören zu 
			den effizientesten auf dem dortigen Markt. In China stehen 
			Propan-Geräte vor der Markteinführung  
			(Abschnitt 5.1). Häufig werden im Einzelhandel oder Gewerbe aber 
			Verflüssigungssätze oder ganz spezielle Kälteaggregate eingesetzt. 
			Für diese gelten zukünftig mitunter Verbote (s. Abbildung 7).
			
			5.2. Einzelhandelsgeschäfte & Gewerbe/Industrie
			
			Verflüssigungssätze gibt es bereits heute ohne fluorierte 
			Kältemittel, allerdings nicht von jedem Lieferanten oder Hersteller 
			und nicht für alle Leistungsbereiche. Aufgrund der bereits 
			beschlossenen Verbote und weiteren Vorschriften gehen wir zukünftig 
			von einer deutlichen Zunahme des Angebots aus. Angeboten werden 
			bereits heute Verflüssigungssätze mit den Kältemitteln Ammoniak und 
			CO2. Die Investitionskosten liegen bei diesen 
			Anlagen meist über denen für fluorierte Kältemittel. Erkundigen Sie 
			sich nach Fördermöglichkeiten (siehe Abschnitt 6) und 
			berücksichtigen Sie die Betriebskosten bei Ihrer Entscheidung.
			Benötigen Sie spezielle Kälteaggregate sollten Sie bei Ihrem 
			Lieferanten oder dem Hersteller bezüglich des Kältemittels 
			nachfragen (siehe Abschnitt 4). Sofern Ihnen nur Anlagen/Geräte mit 
			fluorierten Kältemitteln angeboten werden, erkundigen Sie sich nach 
			zukünftigen Planungen in Hinblick auf halogenfreie Kältemittel, ggf. 
			auch bei anderen Lieferanten/Herstellern. 
			Machen Sie deutlich, dass Sie an langfristigen Lösungen 
			interessiert sind.
			
			5.3. Technische Gebäudeausstattung 
			
			5.3.1. Gebäudeklimatisierung
			
			In der Gebäudeklimatisierung unterscheidet man in Wohngebäude- 
			und Nichtwohngebäudeklimatisierung. Letztere (Bürogebäude, 
			öffentliche Gebäude) weisen in Deutschland aufgrund baulicher und 
			betrieblicher Unterschiede (Glasfassade ohne Verschattung, größere 
			interne Wärmequellen) in etwa einen um den Faktor 100 größeren 
			Kühlenergiebedarf als der Wohngebäudebereich auf. Ungefähr die 
			Hälfte der Büro- und Verwaltungsgebäude sind mit Kühl- oder 
			Klimatisierungssystemen ausgestattet. Bis zum Jahr 2030 wird mit 
			einer Verdopplung der energiebedingten CO2-Emissionen 
			bei Nichtwohngebäuden gerechnet.  
			
			5.3.2. Rechenzentren
			
			Die für Server benötigte elektrische Energie in Rechenzentren 
			wird fast vollständig in Wärme umgewandelt, die abgeführt werden 
			muss. Dies geschieht durch die Bereitstellung von Kaltwasser, das 
			den Umluftstrom in einem Rechenzentrum kühlt. Bei neueren Systemen 
			sind die Wasser/Luft-Wärmeübertrager direkt in den Serverschränken 
			(Racks) untergebracht, die die Wärme dadurch effizienter abführen 
			können. Wie auch bei der Gebäudeklimatisierung können als 
			klimafreundliche Alternative zu  -Anlagen Flüssigkeitskühler mit 
			natürlichen Kältemitteln eingesetzt werden. Sehr umweltfreundlich 
			ist die Nutzung der natürlichen Freikühlung in Kombination mit der 
			indirekten adiabaten Befeuchtung, je nach Klimazone teilweise auch 
			ganz ohne den Einsatz von Kompressionskälte.
			Auch mit (Ab)Wärme angetriebene Ab- und 
			Adsorptionskältemaschinen, welche das Kältemittel Ammoniak bzw. 
			Wasser verwenden, stellen eine Möglichkeit zur 
			Rechenzentrumsklimatisierung dar. Das Umweltbundesamt kühlt das 
			Rechenzentrum des Dienstgebäudes in Dessau mit einer 
			Absorbtionskältemaschine, die mit Solar- und Fernwärme angetrieben 
			wird. 
			In Serverräumen kommen aufgrund des kleineren Kältebedarfs meist 
			Split-Geräte zum Einsatz, sofern die Kühlung nicht zentral über die 
			Komfortklimaanlage erfolgt. 
			Zwar gibt es bisher keine Split-Geräte mit natürlichen 
			Kältemitteln, als Alternative sind jedoch auch für den kleineren 
			Leistungsbereich (10 – 20 kW Nennkälteleistung) Kaltwassersätze mit 
			dem Kältemittel Propan erhältlich, die bereits in Serverräumen bzw. 
			kleinen Rechenzentren eingesetzt werden. Adsorptionskältemaschinen 
			sind mit Kälteleistungen ab 7,5 kW verfügbar und bieten sich vor 
			allem in Kombination mit einem Blockheizkraftwerk an, dessen Abwärme 
			als Antriebsenergie genutzt wird. 
			
			5.4. Wärmepumpen 
			
			Industriewärmepumpen haben einen Leistungsbereich von etwa 100 
			Kilowatt bis zu mehreren Megawatt. Sie können neben den natürlichen 
			Wärmequellen Luft, Wasser und Erdreich auch Abwärme aus Kühlwasser, 
			Abwasser, Abluft, Abgas o. ä. nutzen. Industriewärmepumpen werden 
			häufig entsprechend den Bedürfnissen des Betreibers individuell 
			geplant und installiert. Bei der Auslegung ist neben dem 
			Temperaturniveau der Wärmesenke auch der Einfluss der 
			Wärmequellentemperatur auf die Energieeffizienz der Wärmepumpe zu 
			beachten.
			Wärmepumpen können für die Warmwasserbereitung, für die Heizung 
			von Gebäuden und für die Bereitstellung von Prozesswärme eingesetzt 
			werden. Als halogenfreie Kältemittel in Industriewärmepumpen kommen 
			R 744 (Kohlendioxid, CO2), 
			R 717 (Ammoniak, NH3), 
			R 723 (Gemisch Ammoniak, Dimethylether) und Kohlenwasserstoffe (z. 
			B. R 290, Propan) zum Einsatz. 
			Seit einigen Jahren bieten Hersteller vermehrt sogenannte 
			Hochtemperaturwärmepumpen mit CO2
			als 
			Kältemittel an. Mit CO2
			kann 
			Heiz- und Prozesswärme bis 90 °C generiert werden. Inzwischen sind 
			CO2-Wärmepumpen 
			mit einer Heizleistung zwischen 40 Kilowatt und 1 Megawatt auf dem 
			Markt verfügbar. Die Hauptanwendungsbereiche von CO2-Wärmepumpen 
			sind neben Warmwassererzeugung und Bereitstellung von Heizwärme auch 
			Trocknungsprozesse. 
			Wärmepumpen mit Ammoniak als Kältemittel stehen für alle 
			Leistungsbereiche zwischen 100 Kilowatt bis ca. 6 Megawatt zur 
			Verfügung, sie sind im industriellen Bereich vor allem im großen 
			Leistungsbereich weit verbreitet. Zum Einsatz kommen sie in den 
			verschiedensten Anwendungen, wie zur Beheizung von Krankenhäusern, 
			zur Bereitstellung von Prozesswärme in Schlachthöfen und in 
			Nahwärmenetzen.