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          Kühlmöbel    R 134a   
		R 
		290 
          
		  R 
		22  R 
		222A
		  R 
		32  
		R 513   
		   R 407 f 
		 R 
		452 a    
		R 448 A/R 449 A 
		Nature R     Natürliche 
		Kältemittel  
			
			  Co2   
          
		 Link F Gase Verordung 
 Ab dem  1. Januar 2020, Verbot der Verwendung von KM  mit einem GWP 
		≥ 2500 für neue Kälteanlagen.
 
 
			
				| R 290 | 
				
						 
					
						
							
						| Zwischen CO2 und Propan: Kältetechnik Rauschenbach GmbH über die Zukunft der 
						KältemittelWer heute eine Kälte- oder 
						Klimaanlage plant, landet schnell bei der entscheidenden 
						Frage: Welches Kältemittel soll es sein? Eine einfache 
						Antwort gibt es nicht, doch die Richtung wird immer 
						klarer. Natürliche Alternativen wie CO2 und Propan 
						gewinnen zunehmend an Bedeutung und setzen die 
						etablierten synthetischen Stoffe unter Druck. Genau 
						diesen Trend greift auch
						
						Rauschenbach Kälte- und Klimatechnik. 
						Geschäftsführer Patrick Ommer macht keinen Hehl daraus, 
						wohin die Reise seiner Branche geht: weg von 
						Übergangslösungen, hin zu langfristig tragfähigen 
						Konzepten. CO2 – vom Exoten zum StandardNoch vor einigen Jahren galt CO2 in 
						der Kältetechnik als teure und komplexe Nischenlösung. 
						Heute hat sich das Bild gewandelt. Vor allem im 
						Lebensmitteleinzelhandel und in großen Kühlanlagen 
						überzeugt CO2 durch hohe Effizienz und einen GWP-Wert 
						von 1. Damit liegt es in Sachen 
						Klimafreundlichkeit weit vor klassischen HFKW, die durch 
						ihre enormen Treibhauspotenziale zunehmend ins Abseits 
						geraten. Eine aktuelle Analyse zeigt: 
						CO2-Transkritische Systeme bringen unter bestimmten 
						Bedingungen eine Steigerung des Wirkungsgrads um bis 
						zu 40 % gegenüber Systemen mit HFC/HFO-Kältemitteln. 
						 Propan – unterschätzt, aber vielseitigWährend CO2 vor allem in größeren 
						Systemen zum Einsatz kommt, hat sich Propan (R-290) in 
						kleineren und mittleren Anwendungen etabliert. 
						Kühlmöbel, Wärmepumpen oder Kaltwassersätze profitieren 
						von seinen hervorragenden thermodynamischen 
						Eigenschaften. Kritisch diskutiert wird nach wie vor die 
						Brennbarkeit, doch mit klaren Sicherheitsstandards lässt 
						sich das Risiko beherrschen. Zum Beispiel zeigen Studien zu 
						Propan-Wärmepumpen, dass der Jahresarbeitszahl (SCOP) 
						bei Propan gegenüber manchen synthetischen 
						Niedrig-GWP-Alternativen um etwa 5-10 % höher 
						liegen kann, wenn das System gut ausgelegt ist. Synthetische Kältemittel – eine teure 
						Zwischenlösung?Die chemische Industrie setzt seit Jahren auf 
						sogenannte HFOs (teilfluorierte Olefine) und Mischungen 
						aus HFO/HFC. Sie werden mit niedrigen GWP-Werten 
						beworben und sollen den Übergang in eine 
						klimafreundlichere Zukunft erleichtern. Doch die 
						Euphorie ist gebremst. Studien zeigen, dass bei einigen 
						Mischungen der tatsächliche Vorteil im | Energieverbrauch kaum vorhanden ist 
						oder durch höhere Investitions- und Wartungskosten 
						aufgefressen wird. Beispielsweise liegt der GWP von 
						R-404A bei etwa 3.900 – und auch R-410A hat einen 
						GWP von etwa 2.088. Diese Werte stehen im krassen 
						Kontrast zu CO2 (GWP = 1) und Propan (R-290: GWP ≈ 3). 
						 Ein weiteres Beispiel: 
						Mischkältemittel wie R-454B (HFO/HFC) erreichen einen 
						GWP von etwa 466, was einer Reduktion von ca. 78 
						% gegenüber R-410A entspricht – doch immer noch deutlich 
						über den Werten, die CO2 und Propan bieten. 
						 Der Blick nach vornDie Kälte- und Klimatechnik 
						befindet sich an einem Scheideweg. Regulierungen werden 
						verschärft: Die EU-F-Gas-Verordnung beschränkt zunehmend 
						den Einsatz hoher GWP-Kältemittel; das Kigali-Amendment 
						zwingt viele Länder zur deutlichen Reduktion von 
						HFC-Emissionen. Zugleich steigen Energiepreise, und das 
						Bewusstsein bei Konsumenten und Handel wächst. In diesem 
						Umfeld gilt es, Entscheidungen nicht nur für den Moment, 
						sondern für die kommenden Jahrzehnte zu treffen. Für Patrick Ommer ist die 
						Marschrichtung klar: Rauschenbach Kälte- und 
						Klimatechnik setzt auf natürliche Kältemittel wie CO2 
						und Propan, weil sie langfristig Bestand haben. „Wir 
						stehen nicht vor der Frage, ob sich der Umstieg lohnt, 
						sondern nur noch, wie schnell er umgesetzt wird“, 
						betont er. Der Weg ist anspruchsvoll, doch er 
						ist unausweichlich. Und genau das macht CO2 und Propan 
						zu den wahren Zukunftskandidaten einer Branche, die sich 
						neu erfinden muss. |  
						|  | Kühlzelle 
						mit R 290 Aggregat |  
						| Sicherheitseinrichtung: Ab sofort nur noch optional 
 Zu unseren neuen Wandkältesätzen, welche mit dem 
						Kältemittel Propan (R290) betrieben werden, bieten wir 
						Ihnen optional auch eine Sicherheitseinrichtung an.
 
 Sie wollen wissen, wofür diese 
						Sicherheitseinrichtung gut ist und wie sie funktioniert?
 | Sich im Dschungel verschiedenster 
						EU-Richtlinien zurechtzufinden ist nicht immer einfach. 
						Zum Schutz der Umwelt und im Kampf gegen den Klimawandel 
						werden immer mehr Gesetze verabschiedet, die diese 
						Vorhaben unterstützen. 
 Als im Jahr 2015 eine neue 
						EU-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte 
						Treibhausgase verabschiedet wurde, stand fest, dass in 
						den folgenden Jahren schrittweise Beschränkungen und 
						Verbote im Bezug auf diese F-Gase in Kraft treten 
						werden. Am 1.1.2022 trat der nächste Schritt der 
						Verordnung in Kraft und hatte einen großen Einfluss auf 
						das Angebot von hermetisch geschlossene Kühl- und 
						Gefriergeräte für die gewerbliche Verwendung.
 
 Aber was genau ist jetzt eigentlich verboten? Woher 
						kommen diese ganzen F-Gase Regelungen und auf welchen 
						Daten basieren sie? Es häufen sich die Fragen zu diesem 
						komplexen Thema.
 
 Wir haben für Sie und für Ihre 
						Kunden alle wichtigen Fakten zum Thema F-Gas-Verordnung 
						und deren Auswirkungen auf das Tecto Kältesatzportfolio 
						leicht verständlich in einem Blogbeitrag 
						zusammengefasst. Lesen Sie noch heute und erfahren Sie 
						mehr über unsere Tecto WMx3 Produktfamilie und weshalb 
						wir uns für Propan (R290) als Kältemittel entschieden 
						haben.
 |  
						|  |  |    Als neues Standard-Kältemittel für 
				steckerfertige Anlagen werden wir für alle Lieferungen ab 
				 dem 01.01.2022 das natürliche 
				Kältemittel R290 (Propan) mit dem besonders niedrigen 
				 GWP-Wert 3 einsetzen. Als weiteres 
				Kältemittel wird R454C (GWP-Wert 146) verwendet – 
				 z. B. bei größeren Anlagen.    |  
				|  | Kopiert von VDKF 
 Gemeinsame Stellungnahme 
				zum Kommissionsvorschlag zur Neufassung der F-Gase-Verordnung
 (Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND 
				DES
 RATES über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der 
				Richtlinie (EU) 2019/1937 und
 zur Aufhebung der Verordnung 
				(EU) Nr. 517/2014 vom 05. April 2022)
 Verband Deutscher 
				Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. (VDKF)
 Bundesinnungsverband des 
				Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV)
 Landesinnung 
				Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen / Baden-Württemberg
 |  
				|  | Am 5. April 2022 hat die Europäische Kommission einen 
				Legislativvorschlag zur Aktualisierung der F-Gase-Verordnung 
				vorgelegt. Der Kommissionsvorschlag sieht eine Reihe
 von 
				Änderungen vor.
 Die unterzeichnenden Branchenverbände des 
				Kälteanlagenbauerhandwerks befürworten
 ausdrücklich alle 
				Bemühungen, den weltweiten Treibhausgasausstoß nachhaltig zu 
				reduzieren.
 Das Kälteanlagenbauerhandwerk trägt durch 
				effiziente Lösungen und durch die
 Bereitstellung erneuerbarer 
				Energien wesentlich zu den Zielen des globalen Klimaschutzes
 bei.
 Gleichwohl müssen ungewollte volkswirtschaftliche und 
				klimapolitische Kollateralschäden
 vermieden werden. Ein 
				Ausfall von Einrichtungen der Grundversorgung oder kritischen
 Infrastrukturen darf ebenso wenig in Kauf genommen werden wie 
				das Ausweichen der
 Kunden auf klimaschädliche Alternativen.
 
 Die F-Gase-Verordnung stellt nicht zuletzt auch einen 
				Eingriff in das Marktgefüge zuungunsten
 der 
				Kältemittelnachfrager und deren Kunden dar und ist für das 
				Kälteanlagenbauerhandwerk
 mit erheblichen Herausforderungen 
				verbunden. Auf die bereits eingetretenen
 und die zu 
				erwartenden Auswirkungen hat sich die Branche nach bestem Wissen 
				vorbereitet.
 So wurden umfangreiche Schulungs- und 
				Entwicklungsmaßnahmen unternommen,
 um den Phase-Down 
				umzusetzen. Diese Bemühungen finden jedoch Ihre Grenzen in der
 wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Anlagenbetreiber, 
				technischen Einschränkungen
 bei Bestandsanlagen und teilweise 
				schwierigen Rahmenbedingungen, die mit den inzwischen
 fast 
				unumgänglich gewordenen brennbaren Kältemitteln einhergehen. 
				Letzteres betrifft
 insbesondere die geltenden Normen und 
				Gebäuderegeln, die deren Einsatz derzeit
 noch einschränken 
				oder gänzlich verhindern.
 Die unterzeichnenden 
				Branchenverbände des Kälteanlagenbauerhandwerks beschränken
 sich in dieser Stellungnahme auf die für sie wichtigen 
				Kernthemen wie folgt:
 Ziele des Vorschlages
 Technisch ist 
				es für das Kälteanlagenbauerhandwerk kein Problem, Kälteanlagen, 
				Klimaanlagen
 oder Wärmepumpen mit giftigen oder brennbaren 
				Kältemitteln zu bauen.
 Die Geschichte der Kältetechnik 
				startete vor ca. 150 Jahren genau mit diesen Stoffen,
 aber 
				auch mit den daraus resultierenden Gefahren. Erst später wurden 
				die sogenannten
 „Sicherheitskältemittel“ (
 Zum heutigen 
				Zeitpunkt liegt der Fokus neben den ökologischen Vorgaben der 
				FGase-
 Verordnung aber vor allen Dingen auf der Einhaltung 
				maximaler Sicherheitsstandards
 zum Schutz von Personen.
 Der vorliegende Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN 
				PARLAMENTS
 UND DES RATES über fluorierte Treibhausgase, zur 
				Änderung der Richtlinie
 (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der 
				Verordnung (EU) Nr. 517/2014 beschreibt in
 Punkt 1“ Kontext 
				des Vorschlages - Gründe und Ziele“ folgendes:
 Die 
				allgemeinen Ziele der F-Gas-Politik der Union bestehen darin,
 (1) zusätzliche F-Gas-Emissionen zu vermeiden und damit zu den 
				Klimazielen der Union beizutragen,
 (2) die Einhaltung der  
				-Verpflichtungen aus dem Protokoll sicherzustellen.
 Die 
				Vermeidung von Emissionen kann auf zweierlei Weise erfolgen: 
				indem vermieden wird,
 dass F-Gase überhaupt verwendet werden 
				(d. h. Verringerung der Nachfrage nach F-Gasen),
 und indem 
				sichergestellt wird, dass Maßnahmen zur Vermeidung von 
				Emissionen oder Leckagen
 bei der Herstellung, Verwendung und 
				Entsorgung der Gase ergriffen werden („Emissionsbegrenzung“).
 Daher bestehen die spezifischen Ziele der F-Gas-Politik darin,
  der Verwendung von F-Gasen mit hohem Treibhauspotenzial 
				entgegenzuwirken und
 die Verwendung alternativer Stoffe oder 
				Technologien zu fördern, wenn diese zu niedrigeren
 Treibhausgasemissionen führen, ohne die Sicherheit, 
				Funktionalität und Energieeffizienz
 zu beeinträchtigen,
  
				Leckagen aus Einrichtungen zu vermeiden und bei den Anwendungen 
				von F-Gasen
 eine ordnungsgemäße Behandlung am Ende des 
				Lebenszyklus sicherzustellen,
  durch die Verbesserung der 
				Marktchancen für alternative Technologien und Gase mit
 niedrigem Treibhauspotenzial nachhaltiges Wachstum zu stärken, 
				Innovationen zu fördern
 und zur Entwicklung 
				umweltfreundlicher Technologien beizutragen.
 und
 Nicht 
				zuletzt ist die kontinuierliche und rechtzeitige Aktualisierung 
				der Sicherheitsnormen, Kodizes
 und Rechtsvorschriften auf 
				allen Ebenen, d. h. auf europäischer, nationaler, regionaler
 und lokaler Ebene, von entscheidender Bedeutung, um mit der 
				raschen Entwicklung der Technologien
 Schritt zu halten und 
				sicherzustellen, dass die Verwendung klimafreundlicher 
				Kältemittel
 maximiert werden kann, ohne die Sicherheit zu 
				gefährden.
 Diese Aussagen erzeugen ein Spannungsverhältnis 
				mit der Feststellung der Kommission
 aus dem Dokument COM 
				(2016) 749 final vom 30.11.2016 unter Punkt 2.2, welche wir
 uneingeschränkt bestätigen können:
  in vielen 
				Mitgliedsstaaten können örtliche Bauvorschriften und 
				Brandschutzbestimmungen
 sowie Transport- und 
				Lagervorschriften den Einsatz von entflammbaren Kältemitteln
 in erheblichem Umfang beschränken.
 Beschränkungen werden in 
				den Mitgliedstaaten uneinheitlich angewendet. Insbesondere in
 Bundesstaaten können auf der unteren Verwaltungsebene Hürden 
				bestehen, die sich nur
 schwierig ermitteln und ausräumen 
				lassen. Kodizes auf regionaler Ebene sind mitunter unnötig
 streng, und von den Sicherheitsbehörden lokal angewandte 
				Bestimmungen lassen oftmals
 Spielraum für Interpretationen, 
				die einer weitergehenden Verwendung entflammbarer Kältemittel
 hinderlich sein können.
 Um den politischen Willen zu 
				realisieren, verstärkt Kältemittel mit sehr niedrigem GWPWert
 einzusetzen, ist es dringend erforderlich, bundesweit 
				einheitliche Regelungen zu erlassen,
 die sicherstellen, dass 
				die installierten Anlagen mit natürlichen Kältemitteln auch
 betrieben werden dürfen. Es muss vermieden werden, dass lokale 
				Kodizes den Betrieb
 aushebeln können. Sonst laufen wir 
				Gefahr, dass Anlagen installiert werden, für die z.B.
 der 
				Brandschutzsachverständige in letzter Instanz die Inbetriebnahme 
				verweigert. Als Folgen
 einer solchen Entwicklung sehen wir 
				massive Einschränkungen in die Investitionstätigkeit
 und den 
				damit verbunden Wegfall von Arbeitsplätzen am 
				Innovationsstandort
 Deutschland.
 Ein weiteres politisches 
				Ziel, verstärkt Wärmepumpen für die Beheizung von Gebäuden
 zu 
				nutzen, bedingt ebenfalls, dass die Aufstellung und der Betrieb 
				von Anlagen mit brennbaren
 Kältemitteln in Gebäuden rechtlich 
				sauber und bundesweit einheitlich geregelt werden.
 In diesem 
				Zusammenhang muss auch die Formulierung in Anhang IV Nr. (18) 
				(b) und (c)
 überdacht werden, wo es heißt, dass bestimmte 
				Splitgeräte mit einem GWP von 150 oder
 mehr bzw. 750 oder 
				mehr verboten werden, „außer, wenn dies zur Einhaltung von 
				Sicherheitsnormen
 erforderlich ist.“ Diese Ausnahme 
				ermöglicht Interpretationen in alle Richtungen.
 Entweder ist 
				es möglich, Splitgeräte mit Kältemitteln mit einem GWP unter 150 
				bzw.
 unter 750 sicher zu bauen und zu betreiben oder es ist 
				nicht möglich. Die Randbedingen
 sollten in allen 
				Mitgliedsstaaten verbindlich geregelt werden, wie bereits oben 
				erläutert.
 Nationale Einzelregelungen würden an dieser Stelle 
				Handelshemmnisse aufbauen.
 Begriffsbestimmungen
 Im 
				Vorschlag der Kommission zur neuen F-Gase-Verordnung werden 
				unter anderem die
 folgenden Begriffe verwendet, die nicht 
				definiert wurden:
  in sich geschlossene Anlagen
  
				Nennleistung von bis zu 12 kW
  fluorierte Treibhausgase
 Eine unklare Definitionslage lässt uns die Tragweite der 
				geplanten Verbote nicht abschätzen.
 Die aufzunehmenden 
				Begriffsdefinitionen sollten mit anderen Regelwerken konform
 sein (z.B. DIN EN 378).
 Dichtheit mobiler Klimaanlagen
 Nach wie vor ist es für uns unverständlich, dass es keinerlei 
				Vorschriften für den Betrieb
 von anderen mobilen Klimaanlagen 
				als die in PKW und leichten Nutzfahrzeugen gibt. Das
 vielfältige Gebiet vom klimatisierten Bus bis hin zu land- und 
				forstwirtschaftlichen Fahrzeugen,
 Kränen usw. unterliegt 
				beispielsweise keiner Pflicht, eine Dichtheitsprüfung 
				durchzuführen
 oder Kältemittel mit einem niedrigen GWP zu 
				verwenden. Auch die Sachkunde für
 diesen Bereich ist nicht 
				hinreichend geregelt.
 An dieser Stelle wird gerne auf den 
				Phase-Down verwiesen, der alle Anlagen betrifft. Es
 ist aber 
				aus unserer Sicht nicht akzeptabel, dass mit einem hohen GWP in 
				derartigen
 Anlagen weiterhin verwendet und damit verschwendet 
				werden dürfen, wogegen der
 stationären Kälte, die höchste 
				Dichtheitsstandards einhält, mehr und mehr Verbote auferlegt
 werden.
 Ausbildung in Deutschland
 Im Gegensatz zu den 
				F-Gasen sind die Kältemittel mit einem niedrigen GWP-Wert 
				(Kohlenwasserstoffe,
 CO2 und Ammoniak) gefährlicher für die 
				unmittelbare Arbeitsumgebung
 der Personen. Ein fehlerhafter 
				Umgang mit diesen Kältemitteln hat häufig gravierende Folgen
 (siehe Unfall in Dissen im Sommer 2017). Um diesen 
				Gefährlichkeitsmerkmalen
 Rechnung zu tragen, bedarf es einer 
				intensiven Schulung in Theorie und Praxis.
 In der dualen 
				Berufsausbildung zum/zur Mechatroniker/in für Kältetechnik 
				werden seit
 2018 spezielle Inhalte zum Umgang mit 
				Kohlenstoffdioxid und Kohlenwasserstoffen vermittelt.
 Auch in 
				der Fort- und Weiterbildung wird der Umgang mit den Kältemitteln 
				Ammoniak, CO2
 und Kohlenwasserstoffen unterrichtet bzw. 
				geschult. Ein vielfältiges Seminarprogramm
 der 
				Bildungsanbieter der Branche ermöglicht den in Fachbetrieben 
				Beschäftigten eine
 Weiterbildung zum Einsatz 
				umweltfreundlicher Kältemittel.
 Aus den Schulungserfahrungen 
				der letzten Jahre ist es aus unserer Sicht erforderlich,
 dass 
				sich diese Maßnahmen sehr stark praxisorientiert ausrichten und 
				fundiertes Wissen
 vermitteln. In Kurzmaßnahmen ist dies 
				naturgemäß nicht möglich. Die Schulungsstätten
 benötigen eine 
				umfangreiche zusätzliche Ausstattung für eine fundierte 
				praktische Ausbildung.
 Das Kälteanlagenbauerhandwerk kennt 
				die Randbedingungen zum Bau und zur sicherheitstechnischen
 Ausrüstung von Anlagen mit gefährlichen Kältemitteln. Die 
				Bildungseinrichtungen
 des Kälteanlagenbauerhandwerks verfügen 
				mit ihrem Fachpersonal und mit
 der vorhandenen Ausstattung 
				über die Kompetenz, Schulungsmaßnahmen für natürliche
 Kältemittel in der erforderlichen Qualität durchführen zu 
				können. Aus diesem Grund müssen
 die Aus- und Weiterbildung 
				und die Schaffung einheitlicher Standards bei den 
				Bildungseinrichtungen
 des Kälteanlagenbauerhandwerks 
				verbleiben. Nur so kann sichergestellt
 werden, dass Kälte-, 
				Klima- und Wärmepumpenanlagen sicher, regelkonform und
 energieeffizient errichtet werden.
 Phase-Down
 Die 
				Beschaffung von Anlagen im Bereich der Kälte-, Klima- 
				Wärmepumpentechnik ist
 größtenteils mit sehr hohen 
				Investitionskosten verbunden, die Planung nimmt häufig einen
 Zeitraum von Monaten bis Jahren in Anspruch. Es handelt sich um 
				langfristige Investitionsgüter
 mit Nutzungszeiten von häufig 
				mehr als 15 Jahren. Hersteller und Betreiber sind
 deshalb auf 
				verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen.
 5
 Der 
				vorgeschlagene Phase-Down greift zeitlich sehr stark in die 
				bestehende Planung von
 Unternehmen ein und verändert 
				wirtschaftliche Rahmenbedingen, Investitionsentscheidungen
 und somit die Sicherheit von Arbeitsplätzen in entscheidendem 
				Maße.
 Die letzte F-Gase-Verordnung hatte einen 
				Planungshorizont von 15 Jahren vorgegeben.
 Mit der jetzt 
				angestoßenen Beschleunigung des Ausstiegs wird stark in die oben 
				erwähnten
 wirtschaftlichen Randbedingungen eingegriffen. Vor 
				dem Hintergrund von Entwicklungszeiten,
 wirtschaftlichen 
				Entscheidungsprozessen sowie Kältemittelverfügbarkeit für
 die 
				Sicherstellung von Produktions- und Herstellungsprozessen in 
				Wirtschaft und Industrie
 sehen wir die vorgeschlagene massive 
				Reduzierung ab 2027 (also bereits in viereinhalb
 Jahren) als 
				Gefährdungspotenzial für das Funktionieren ganzer 
				Wirtschaftsbereiche.
 Vor dem Hintergrund der Vielzahl der 
				aktuellen Herausforderungen für die Wirtschaft
 (Energiewende, 
				Gasversorgung, Technologiewandel, Energieeffizienz, 
				Lieferengpässe)
 halten wir es für wichtig, das bisherige 
				Phase-Down-Szenario bis 2030 beizubehalten und
 danach die 
				Reduzierung zu beschleunigen. Würde der geplante Vorschlag 
				umgesetzt und
 ab 2027 nur noch 10% und ab 2030 nur noch 5,1% 
				der Kältemittelmenge (bezogen auf
 2015) zur Verfügung stehen, 
				besteht eine große Gefahr für den Weiterbetrieb bestehender
 Anlagen unter anderem in der kritischen Infrastruktur 
				(Serverräume, Krankenhäuser,
 Pharma- und Chemieindustrie, 
				Versorgungssicherheit der Bevölkerung). Weiterhin sind
 diese 
				Anlagen in vielen Fällen in Produktions-, Herstellungs- und 
				Logistikprozesse eingebunden.
 Dieses große Risiko für die 
				Ernährung und Gesundheit unserer Bevölkerung und für unsere
 Wirtschaft sollte nicht eingegangen werden.
 
 
 Unterzeichnende Verbände
 Verband Deutscher 
				Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. (VDKF)
 Kaiser-Friedrich-Straße 
				7
 53113 Bonn
 Bundesinnungsverband des Deutschen 
				Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV)
 Kaiser-Friedrich-Straße 7
 53113 Bonn
 Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen 
				/ Baden-Württemberg
 Bruno-Dressler-Str. 14
 63477 Maintal
 |  
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             Kältemittel R134A - 12KG 2022   
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