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Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR): Neue Anforderungen für Online-Händler und Plattformbetreiber

 

Unsere Umsetzung 1.1.25

z,b,  Hersteller Kbs:   alle Artikel bekommen die Daten von kbs

auch wenn darunter 50 Lieferanten sich verbergen

gegebenenfalls sind das Interpretationsfehler

Anwendungsbereich und Gültigkeit

Die neue Verordnung gilt für alle in der EU verkauften Produkte, unabhängig davon, ob sie neu oder gebraucht sind. Sie erweitert den Geltungsbereich auf Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze. Ab dem genannten Datum wird sie in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sein.

Neue Verpflichtungen für Online-Händler und Plattformbetreiber

Erweiterte Informationspflichten

Eine zentrale Neuerung betrifft die Informationspflichten. Künftig müssen Online-Händler in jedem Produktangebot folgende Angaben machen:

  • Name und Marke des Herstellers
  • Postanschrift des Herstellers
  • Kontaktinformationen des Herstellers
  • Gegebenenfalls Name und Kontaktdaten der "verantwortlichen Person" in der EU

Diese Informationen müssen direkt im Produktangebot erscheinen, ein allgemeiner Hinweis im Impressum reicht nicht aus.  text von IHK

https://www.ihk.de/bremen-bremerhaven/branchen/handel/eu-produktsicherheitsverordnung-gpsr--6252364

Produktsicherheit und Risikobeurteilung

Händler und Plattformbetreiber müssen sicherstellen, dass ihre angebotenen Produkte den neuen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Dies umfasst eine erweiterte Beurteilung der Produktsicherheit, einschließlich der Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen Produkten, Cybersicherheitsaspekten und sich entwickelnden Funktionen.

Rückverfolgbarkeit und Transparenz

Die Verordnung sieht die Einführung eines neuen Rückverfolgbarkeitssystems für Produkte vor, die ein ernsthaftes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern darstellen könnten. Händler und Plattformbetreiber müssen in der Lage sein, die erforderlichen Informationen zur Identifizierung des Produkts, seiner Komponenten und der beteiligten Wirtschaftsakteure elektronisch zu erfassen und zu speichern.

Besondere Regelungen für Kleinanbieter auf Online-Marktplätzen

Für Online-Händler mit Sitz in der EU, die ausschließlich selbst hergestellte Produkte auf Online-Marktplätzen anbieten, gelten einige Vereinfachungen:

  • Sie müssen nur die Angaben zu ihrem eigenen Unternehmen in die Online-Produktangebote aufnehmen.
  • Eine Recherche unterschiedlicher Herstellerangaben entfällt.
  • Die Prüfung auf eine "verantwortliche Person" ist nicht erforderlich.

Dennoch müssen auch diese Händler die vorgeschriebenen Angaben in jedes einzelne Produktangebot aufnehmen.

Übergangsbestimmungen und Umsetzung

Die Verordnung enthält eine Übergangsbestimmung: Produkte, die bis zum 12. Dezember 2024 innerhalb der EU erworben wurden, können nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen verkauft werden. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig mit der Anpassung der Online-Shops und Produktangebote zu beginnen.

Mögliche Sanktionen bei Verstößen

Bei Nichteinhaltung der neuen Regelungen drohen erhebliche Bußgelder. Zusätzlich können wettbewerbsrechtliche Konsequenzen wie Unterlassungsklagen von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzorganisationen auftreten.

Empfehlungen für Unternehmen

Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen folgende Schritte in Betracht ziehen:

  1. Überprüfung und Aktualisierung der Produktinformationen in allen Online-Angeboten
  2. Implementierung von Prozessen zur kontinuierlichen Überwachung der Produktsicherheit
  3. Einrichtung von Systemen zur Rückverfolgbarkeit von Produkten
  4. Schulung von Mitarbeitern hinsichtlich der neuen Anforderungen
  5. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Compliance-Maßnahmen

Fazit

Die neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit stellt Online-Händler und Plattformbetreiber vor neue Herausforderungen. Eine proaktive Herangehensweise kann dabei helfen, rechtliche Risiken zu minimieren, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für spezifische rechtliche Fragen sollten Sie sich an einen qualifizierten Fachanwalt wenden.

der Text ist auch gut Link It Recht https://www.it-recht-kanzlei.de/regelungswut-belastet-deutschen-online-handel-gpsr.html
der Text ist auch gut Link  Händlerbund

https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/produktsicherheitsverordnung

   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   

   
im Juli 2023 führt Google eine neue Richtlinie zur Anzeigentransparenz ein. Darin werden wir detailliert darstellen, welche Informationen wir allen Nutzerinnen und Nutzern über unsere Werbetreibenden und ihre Werbekampagnen im Ads Transparency Center und in Offenlegungen in Anzeigen zugänglich machen, und wie auf diese Informationen zugegriffen werden kann.
Im Ads Transparency Center und in Offenlegungen in Anzeigen stellt Google Informationen zu allen Werbetreibenden bereit, die auf Google-Plattformen wie der Google Suche und YouTube Anzeigen schalten. Zu diesen Informationen gehören beispielsweise der Name und der Standort sowie die Anzeigen, die der entsprechende Werbetreibende in einem bestimmten Zeitraum geschaltet hat. Das gilt auch für Werbetreibende, die das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende bisher nicht durchlaufen haben.
 
Je nach Land und den jeweiligen rechtlichen Anforderungen kann es für Google erforderlich sein, den Nutzerinnen und Nutzern unserer Dienste bestimmte Zusatzinformationen über die Werbetreibenden und ihre Werbekampagnen offenzulegen. Das kann z. B. Folgendes sein:
 
•    Ausrichtungsinformationen, Anzahl der Nutzer, denen jede Anzeige präsentiert wurde, und Thematik der Anzeige.
Die Google Ads-Markenrichtlinie wird am 24. Juli 2023 weltweit aktualisiert. Ab diesem Datum akzeptieren und bearbeiten wir nur noch markenrechtliche Beschwerden, die sich gegen bestimmte Werbetreibende und/oder Anzeigen richten, und nicht mehr solche, die alle Werbetreibenden in der Branche der Markeninhaberin bzw. des Markeninhabers betreffen.
 
Wie in unserem aktuellen Bericht zur Anzeigensicherheit dargestellt, setzen wir weiterhin umfangreiche Ressourcen ein, um wirksame Werberichtlinien zu erstellen und durchzusetzen, um gegen Missbrauch vorzugehen. Gleichzeitig unterstützen wir Unternehmen aller Größen beim Wachstum. Werbetreibende müssen insbesondere die Google Ads-Richtlinie zu Falschdarstellungen einhalten. Darin sind Anzeigen und Ziele nicht zulässig, mit denen Nutzer getäuscht werden, indem relevante Produktinformationen ausgelassen oder irreführende Informationen zu Produkten, Dienstleistungen oder Unternehmen angeboten werden, z B. markenbasierter Missbrauch wie Phishing oder Betrug. Insgesamt wurden im Jahr 2022 142 Millionen Anzeigen wegen Verstößen gegen unsere Richtlinie zu Falschdarstellungen blockiert oder entfernt. Wir arbeiten ständig daran, unsere Systeme zur Erkennung und Durchsetzung von Richtlinien zu verbessern.
 
Im Zuge der Umstellung auf ein neues System für die Durchsetzung von Richtlinien und unter Berücksichtigung neuer Beschwerden unter der aktualisierten Richtlinie werden Markenbeschränkungen, die vor dem 24. Juli 2023 galten, in den nächsten 12 bis 18 Monaten nach und nach für die meisten Werbetreibenden eingestellt. Weitere Informationen finden Sie in der Google Ads-Markenrichtlinie.

im August 2023 wird die Google Ads-Richtlinie zu eingeschränkten Anzeigenformaten und funktionen aktualisiert, um neuen Vorgaben hinsichtlich der Nutzung von Klick-Tracker-Diensten zu entsprechen. Ab der Woche, die am 28. August beginnt, dürfen Werbetreibende, die zum ersten Mal Klick-Tracker nutzen, nur zertifizierte Klick-Tracker in der Funktion "Tracking-Vorlage" verwenden. Andernfalls werden ihre Anzeigen möglicherweise abgelehnt. Werbetreibende, die bereits vor dem 28. August Klick-Tracker genutzt haben, können die Funktion „Tracking-Vorlage” weiterhin ohne Einschränkungen verwenden.

Anbieter von Klick-Tracker-Diensten können die Zertifizierung für ihre Klick-Tracker hier beantragen. Die Richtlinien für die Zertifizierung finden Sie hier. Einige Anbieter von Klick-Tracker-Diensten, die die Zertifizierungsrichtlinien erfüllen, wurden bereits automatisch zertifiziert. Auf dieser Seite finden Sie eine Liste der entsprechenden Anbieter. Alle Anbieter von Klick-Tracker-Diensten, die sich zertifizieren lassen, werden in die Liste aufgenommen.
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29.10.24 Copyright   Kaeltetechnik Rauschenbach GmbH  Phone +49 2261 94410  Impressum  Datenschutz   Angebote nur an Geschaeftskunden