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Kühlmöbel
neuen GPSR Anforderungen
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR): Neue Anforderungen
für Online-Händler und Plattformbetreiber
Unsere Umsetzung 1.1.25
z,b, Hersteller Kbs: alle Artikel bekommen die
Daten von kbs
auch wenn darunter 50 Lieferanten sich verbergen
gegebenenfalls sind das Interpretationsfehler
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Anwendungsbereich und Gültigkeit
Die neue Verordnung gilt für alle in der EU verkauften
Produkte, unabhängig davon, ob sie neu oder gebraucht sind. Sie
erweitert den Geltungsbereich auf Fulfillment-Dienstleister und
Online-Marktplätze. Ab dem genannten Datum wird sie in allen
EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sein.
Neue Verpflichtungen für Online-Händler und
Plattformbetreiber
Erweiterte Informationspflichten
Eine zentrale Neuerung betrifft die Informationspflichten.
Künftig müssen Online-Händler in jedem Produktangebot folgende
Angaben machen:
- Name und Marke des Herstellers
- Postanschrift des Herstellers
- Kontaktinformationen des Herstellers
- Gegebenenfalls Name und Kontaktdaten der
"verantwortlichen Person" in der EU
Diese Informationen müssen direkt im Produktangebot
erscheinen, ein allgemeiner Hinweis im Impressum reicht nicht
aus. text von IHK
https://www.ihk.de/bremen-bremerhaven/branchen/handel/eu-produktsicherheitsverordnung-gpsr--6252364
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Produktsicherheit und Risikobeurteilung
Händler und Plattformbetreiber müssen
sicherstellen, dass ihre angebotenen Produkte den neuen
Sicherheitsanforderungen entsprechen. Dies umfasst eine
erweiterte Beurteilung der Produktsicherheit, einschließlich der
Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen Produkten,
Cybersicherheitsaspekten und sich entwickelnden Funktionen.
Rückverfolgbarkeit und Transparenz
Die Verordnung sieht die Einführung
eines neuen Rückverfolgbarkeitssystems für Produkte vor, die ein
ernsthaftes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von
Verbrauchern darstellen könnten. Händler und Plattformbetreiber
müssen in der Lage sein, die erforderlichen Informationen zur
Identifizierung des Produkts, seiner Komponenten und der
beteiligten Wirtschaftsakteure elektronisch zu erfassen und zu
speichern.
Besondere Regelungen für Kleinanbieter
auf Online-Marktplätzen
Für Online-Händler mit Sitz in der
EU, die ausschließlich selbst hergestellte Produkte auf
Online-Marktplätzen anbieten, gelten einige Vereinfachungen:
- Sie müssen nur die Angaben zu ihrem eigenen Unternehmen
in die Online-Produktangebote aufnehmen.
- Eine Recherche unterschiedlicher Herstellerangaben
entfällt.
- Die Prüfung auf eine "verantwortliche Person" ist nicht
erforderlich.
Dennoch müssen auch diese Händler die vorgeschriebenen
Angaben in jedes einzelne Produktangebot aufnehmen.
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Übergangsbestimmungen und Umsetzung
Die Verordnung enthält eine Übergangsbestimmung: Produkte,
die bis zum 12. Dezember 2024 innerhalb der EU erworben wurden,
können nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen
verkauft werden. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig mit der
Anpassung der Online-Shops und Produktangebote zu beginnen.
Mögliche Sanktionen bei Verstößen
Bei Nichteinhaltung der neuen Regelungen drohen erhebliche
Bußgelder. Zusätzlich können wettbewerbsrechtliche Konsequenzen
wie Unterlassungsklagen von Wettbewerbern oder
Verbraucherschutzorganisationen auftreten.
Empfehlungen für Unternehmen
Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sollten
Unternehmen folgende Schritte in Betracht ziehen:
- Überprüfung und Aktualisierung der Produktinformationen
in allen Online-Angeboten
- Implementierung von Prozessen zur kontinuierlichen
Überwachung der Produktsicherheit
- Einrichtung von Systemen zur Rückverfolgbarkeit von
Produkten
- Schulung von Mitarbeitern hinsichtlich der neuen
Anforderungen
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der
Compliance-Maßnahmen
Fazit
Die neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit stellt
Online-Händler und Plattformbetreiber vor neue
Herausforderungen. Eine proaktive Herangehensweise kann dabei
helfen, rechtliche Risiken zu minimieren, das Vertrauen der
Verbraucher zu stärken und sich einen Wettbewerbsvorteil zu
verschaffen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für spezifische
rechtliche Fragen sollten Sie sich an einen qualifizierten
Fachanwalt wenden.
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der Text ist auch
gut Link It Recht |
https://www.it-recht-kanzlei.de/regelungswut-belastet-deutschen-online-handel-gpsr.html |
der Text ist auch
gut Link Händlerbund |
https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/produktsicherheitsverordnung
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im
Juli 2023 führt Google eine neue Richtlinie zur Anzeigentransparenz
ein. Darin werden wir detailliert darstellen, welche Informationen wir
allen Nutzerinnen und Nutzern über unsere Werbetreibenden und ihre
Werbekampagnen im Ads Transparency Center und in Offenlegungen in
Anzeigen zugänglich machen, und wie auf diese Informationen zugegriffen
werden kann.
Im Ads Transparency Center und in Offenlegungen in Anzeigen stellt
Google Informationen zu allen Werbetreibenden bereit, die auf
Google-Plattformen wie der Google Suche und YouTube Anzeigen schalten.
Zu diesen Informationen gehören beispielsweise der Name und der
Standort sowie die Anzeigen, die der entsprechende Werbetreibende in
einem bestimmten Zeitraum geschaltet hat. Das gilt auch für
Werbetreibende, die das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende bisher
nicht durchlaufen haben.
Je nach Land und den jeweiligen rechtlichen Anforderungen kann es für
Google erforderlich sein, den Nutzerinnen und Nutzern unserer Dienste
bestimmte Zusatzinformationen über die Werbetreibenden und ihre
Werbekampagnen offenzulegen. Das kann z. B. Folgendes sein:
• Ausrichtungsinformationen, Anzahl der Nutzer, denen
jede Anzeige präsentiert wurde, und Thematik der Anzeige.
Die Google Ads-Markenrichtlinie wird am 24. Juli 2023 weltweit
aktualisiert. Ab diesem Datum akzeptieren und bearbeiten wir nur noch
markenrechtliche Beschwerden, die sich gegen bestimmte Werbetreibende
und/oder Anzeigen richten, und nicht mehr solche, die alle
Werbetreibenden in der Branche der Markeninhaberin bzw. des
Markeninhabers betreffen.
Wie in unserem aktuellen Bericht zur Anzeigensicherheit dargestellt,
setzen wir weiterhin umfangreiche Ressourcen ein, um wirksame
Werberichtlinien zu erstellen und durchzusetzen, um gegen Missbrauch
vorzugehen. Gleichzeitig unterstützen wir Unternehmen aller Größen beim
Wachstum. Werbetreibende müssen insbesondere die Google Ads-Richtlinie
zu Falschdarstellungen einhalten. Darin sind Anzeigen und Ziele nicht
zulässig, mit denen Nutzer getäuscht werden, indem relevante
Produktinformationen ausgelassen oder irreführende Informationen zu
Produkten, Dienstleistungen oder Unternehmen angeboten werden, z B.
markenbasierter Missbrauch wie Phishing oder Betrug. Insgesamt wurden
im Jahr 2022 142 Millionen Anzeigen wegen Verstößen gegen unsere
Richtlinie zu Falschdarstellungen blockiert oder entfernt. Wir arbeiten
ständig daran, unsere Systeme zur Erkennung und Durchsetzung von
Richtlinien zu verbessern.
Im Zuge der Umstellung auf ein neues System für die Durchsetzung von
Richtlinien und unter Berücksichtigung neuer Beschwerden unter der
aktualisierten Richtlinie werden Markenbeschränkungen, die vor dem 24.
Juli 2023 galten, in den nächsten 12 bis 18 Monaten nach und nach für
die meisten Werbetreibenden eingestellt. Weitere Informationen finden
Sie in der Google Ads-Markenrichtlinie.
im August 2023 wird die Google
Ads-Richtlinie zu eingeschränkten Anzeigenformaten und funktionen
aktualisiert, um neuen Vorgaben hinsichtlich der Nutzung von
Klick-Tracker-Diensten zu entsprechen. Ab der Woche, die am 28. August
beginnt, dürfen Werbetreibende, die zum ersten Mal Klick-Tracker nutzen,
nur zertifizierte Klick-Tracker in der Funktion "Tracking-Vorlage"
verwenden. Andernfalls werden ihre Anzeigen möglicherweise abgelehnt.
Werbetreibende, die bereits vor dem 28. August Klick-Tracker genutzt
haben, können die Funktion „Tracking-Vorlage” weiterhin ohne
Einschränkungen verwenden.
Anbieter von Klick-Tracker-Diensten
können die Zertifizierung für ihre Klick-Tracker hier beantragen. Die
Richtlinien für die Zertifizierung finden Sie hier. Einige Anbieter von
Klick-Tracker-Diensten, die die Zertifizierungsrichtlinien erfüllen,
wurden bereits automatisch zertifiziert. Auf dieser Seite finden Sie
eine Liste der entsprechenden Anbieter. Alle Anbieter von
Klick-Tracker-Diensten, die sich zertifizieren lassen, werden in die
Liste aufgenommen.
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