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Bei Nordcap kommt der Spediteur ca 48 Stunden

nach Übermittlung der Rechnung und Anmeldung beim Düsseldorfer Zoll .

 

muss unterscheiden, wofür die Angabe erforderlich ist.

1.)    Wettbewerbsrecht

Die Angaben im Onlineshop müssen wettbewerbsrechtlich in Ordnung sein. Wenn dort falsche Angaben stehen, dann kann das zur Abmahnung durch ein Wettbewerber führen.

Hierzu eine aktuelle Entscheidung Oberlandesgericht München:
„a) Nach § BGB § 312d BGB § 312D Absatz I 1 BGB ist der Unternehmer bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Art. EGBGB Artikel 246a EGBGB zu informieren. Nach Art. EGBGB Artikel 246a § EGBGB Artikel 246A § 1 EGBGB Artikel 246A § 1 Absatz I 1 Nr. EGBGB Artikel 246A § 1 Absatz 1 1 Nummer 7 EGBGB, der Art. EWG_RL_2011_83 Artikel 6 EWG_RL_2011_83 Artikel 6 Absatz I Buchst. g RL 2011/83/EU (Verbraucherrechte-RL) umsetzt, ist der Unternehmer nach § BGB § 312d BGB § 312D Absatz I BGB verpflichtet, dem Verbraucher Informationen unter anderem über die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen und den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss, zur Verfügung zu stellen.
34b) Durch die geforderten Informationen soll der Verbraucher in die Lage versetzt werden, eine informierte und seinen Interessen gerechte Entscheidung im Hinblick auf den Vertragsschluss zu treffen. Die geförderten Angaben zu den Liefer- und Leistungsbedingungen müssen alle diesbezüglichen Informationen enthalten, die die Entscheidung eines durchschnittlichen und vernünftigen Verbrauchers über den Vertragsschluss beeinflussen können. Hierzu zählt insbesondere der (späteste) Liefertermin. Abweichend vom Wortlaut kann der Unternehmer auch einen Lieferzeitraum angeben, wenn er sich nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt festlegen will (BeckOK BGB/Martens, 43. Ed., 15.6.2017, Art. 246a § 1 EGBGB Rn. 14 mit Verweis auf BeckOK BGB/Martens, 43. Ed., 15.6.2017, Art. 246 EGBGB Rn. 17. f.; MüKoBGB/Wendehorst, 7. Aufl., § 312 a Rn. 25 f.; OLG München, Beschl. v. 8.10.2014 – 29 W 1935/14, BeckRS 2015, BECKRS Jahr 01971; Bierekoven, MMR 2014, MMR Jahr 2014 Seite 263).
In dem konkreten Fall stand in dem Onlineshop nur: „Ware bald verfügbar, sichern Sie sich jetzt ihr Exemplar“.
Das war unzulässig und die Abmahnung mit Unterlassungserklärung wirksam!

Für den Fall, dass Ihr nicht sofort  liefern könnt, muss dann aber ein Lieferzeitraum angegeben werden bis zu dem ihr spätestens liefern könnt. Wenn sich dann herausstellt, dass weitere Verzögerungen auftreten müsste er dies dem Kunden mitteilen.

Also sicherheitshalber „5 bis 6 Wochen“ und dann Kunden informieren.



2. )  Vertragsrecht

Der zweite Aspekt der Liefertermins ist das Vertragsrecht. D. h. was passiert, wenn die Ware nicht kommt, also welche Rechte kann dann der Kunde geltend machen.

Hier müssten dann die AGB angepasst werden:

Etwa wie folgt:

                                               §      Lieferung, Warenverfügbarkeit
(1) Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf). Sofern für die jeweilige Ware in unserem Online-Shop keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 2-7 Tage. 
(2) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich rückerstattet.
                                                           (3) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.
(4) Wir sind  ist zum Rücktritt berechtigt, wenn trotz eines entsprechend abgeschlossenen Deckungsgeschäftes aus von uns nicht zu vertretenden Gründen keine Belieferung durch unseren Zulieferer erfolgt. Der  Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.

 

 

 

 

 

 AGB

 

 

4. Lieferzeit

 (1)Die Lieferzeit beträgt ca. 3-5 Werktage. Weichen die Lieferzeiten im Einzelfall ab, ist dies auf der jeweiligen Produktseite ausgewiesen., bzw  im Angebot und in derAuftragsbestäting angengeben.

. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der technischen Klarstellung des Auftrages , Lieferzeiten sind nicht rechtsverbindlich.  

(2) Höhere Gewalt zb Corona bzw Covid 19 berechtigt uns - selbst bei zugesicherter Lieferzeit zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit oder nach unserer Wahl zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrage, ohne daß dem Besteller gegen uns Schadensersatzansprüche zustehen. Dem Besteller wird für den Fall höherer Gewalt ebenfalls das Recht eingeräumt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten( wenn er uns eine angemessene Frist von max 6 Wochen setzt .) Der Lieferer wird vom Besteller unverzüglich nach Kenntnis über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informiert. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Behinderung durch behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Verspätung in der Anlieferung von Zubehörteilen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Streik, Aussperrung und sonstige Arbeitskampfmaßnahmen. soweit diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbar waren.

(3) Entsteht dem Besteller wegen einer Verzögerung, die wir zu vertreten haben, nachweislich ein Schaden, so ist er unter Ausschluß weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern höchstens aber 10 % vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig, also nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kann der Besteller den gesamten Verzugsschaden geltend machen.

(4). Einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden kann der Besteller nicht ersetzt verlangen, es sei denn, der Lieferer handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Auch andere Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in den Fällen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, auch nach Ablauf einer dem Lieferer etwa gestellten Nachfrist.

 Die vereinbarten Lieferfristen gelten als eingehalten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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15.12.23 Copyright   Kaeltetechnik Rauschenbach GmbH  Phone +49 2261 94410  Impressum  Datenschutz  Angebote nur an Geschaeftskunden