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Konformitätserklärung für Laborkühlschränke

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Vorschriften und Verordnungen Empfehlungen nach nationalen,
EU und internationalen Richtlinien) ohne Anspruch auf
Vollständigkeit. |
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• EX =
Innenraum (=Kühlraum) in explosionsgeschützter
Ausführung. (Gem. Richtlinien für Laboratorien BRG 120,
bisher
(ZH1/119, 10/93.3.8), heraus-gegeben vom Hauptverband der
gewerblichen Berufsgenossenschaften. Zentralstelle für
Unfallverhütung
und Arbeitsmedizin)
Gleichlautend mit den Richtlinien der
GUVV-Gemeindeunfallversicherungsverbände
16.17/3.8 ist bezüglich Explosionsschutz
erwähnt, dass Innenräume (Nutzräume) von Tiefkühlschränken,
in denen sich gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre
entwickeln kann, z.B. aus abgestellten brennbaren |
• Medizingeräteverordnung (MedGV). Ein erheblicher Teil
der in
diesem Prospekt dargestellten Geräte entspricht schon
standardmäßig
der MedGV §2, Gruppe 3 und 4. Weitere Geräte können
auf Kundenwunsch soweit technisch aufgerüstet werden,
damit sie der MedGV entsprechen. |
Medikamentenkühlschränke sind zusätzlich zum
allgemeinen
Sicherheitsstand der Technik, mit Temperaturreglern/Sensoren
und Warnsystemen zum Produktschutz gegen Minustemperaturen,
(in seltenen Fällen zum Produktschutz gegen
Plustemperaturen)
auszurüsten.
Den Arzneimittelhersteller-Gebrauchsinformationen zufolge
sind
solche hochwertigen Arzneimittel/Seren u.a. innerhalb
deutlich
definierter Temperaturbereiche in einer lückenlosen
Kühlkette -
vom Hersteller bis zum Anwender/Verabreicher - zu lagern.
Bei
nicht fachgerechter Lagerung, z.B. Unterkühlung u.a., ist
das
Arzneimittel zu verwerfen. |
Blutkonservenkühlschränke nach DIN 58371 müssen
besondere
Einrichtungen, zusätzliche zum allgemeinen
Sicherheitsstandard,
haben. - Gemäß der Richtlinien zur Blutgruppenbestimmung
und Bluttransfusion, entsprechend dem wissenschaftlichen
Beirat der Bundesärztekammer 1991, Pos. 4 „Lagerung von
Blut- und Blutbestandteilkonserven“ - sind Lagertemperaturen
fortlaufend zu messen und zu dokumentieren.
(Temperaturschreiber). |
CE-zertifiziert sind alle in diesem Prospekt
aufgeführten Geräte
unter Bezug auf einschlägige DIN-Normen und gleichlautende
EU-Normen, gemäß der EG-Richtlinie 89/392-EG. |
Arzneimittel-Stabilitätsprüfungen erfolgen zumeist
in Temperatur-
Klimaschränken- bzw.-kammern. Bei diesen sind zusätzlich zu
nationalen bzw. EU-Sicherheitsstandards, die Empfehlungen
der
„ICH Harmonised Tripartite Guideline (Stability Testing of
Substances
and Products)“ anzuwenden. Die hier geforderten definierten
Klimazonen sind thermotechnisch in °C und
thermo-/klimazeitlich
in % r.F. und nach Tag/Woche/Monat, zu vollziehen.
Abnormitäten vom Sollwert während der Stabilitätstestphase
sind
zu signalisieren, gegebenenfalls zu dokumentieren. |
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