Rehkitze suchen vor dem Mähwerk  im Othetal 24.5.05 Zwillinge Bock und Rickenkitz       

Kitzdrohne  Kitzrettung 2.0 im Jahre 2022

Kitzdrohne  Kitzrettung 3.0 im Jahre 202
Kitze suchen Sülemicke   
Kitz 2007  mit Nachgeburt
2 rehkitze 2 rehkitze
Die beiden Kitze wurden kurz vorher gesetzt , die Placenta lag noch daneben im Gras und die Ricke hatte aus dem Spiegel   ein Stück Nabelschnur anhängend. Rehkitze suchen im Gras  
2 rehkitze     rehkitze im doppelpack  
Bienchen und Wolfgang Reuter + der Verfasser Kitze suchen Sülemicke 2009  2 Stück gefunden erst wenige Stunden alt
 Wolfgang Reuter   Kitze suchen   Junghase Junihasen schon im Mai  alt  16.5.2014
Othetal    Kitze Suchen 2016 Kitze Suchen 2016
 Wolfgang Reuter   Kitze suchen  Kitze Suchen 2016 Othetal  Kitze Suchen 2016 Othetal
kitze-suchen-belmicke-2016

Orientierungssatz

Der Tod von Tieren durch einen Kreiselmäher ist dem zu den Mäharbeiten beauftragenden Landwirt gemäß § 25 Abs. 2 StGB als eigenes Handeln zuzurechnen, weil er mit Täterwillen (animus auctoris) in Absprache mit dem Tatausführenden vorging und beide im Kontext eines mindestens bedingten Vorsatzes davon ausgingen, dass in der zu mähenden Wiese mehrere Rehkitze liegen könnten. Ein gemeinsamer Tatplan ist in Form eines bedingten Vorsatzesmöglich.(Rn.11)

Der Höhe nach steht dem Kläger der vom Amtsgericht zuerkannte Schaden mit Ausnahme der Mehrwertsteuer für 2 Rehkitze in Höhe von je 108,-- Euro zu, mithin ein Gesamtschaden von 1.377,35,-- Euro (= 2 x 680 Euro + 14,96 Euro Auslagenpauschale nach § 26 BRAGO + 2,39 Euro Mehrwertsteuer hierauf) zu.

25

Der Kläger kann auch den Preis für Lebendtiere als Schadensersatz geltend machen und nicht lediglich den Wildbreterlös. Gemäß § 249 ff. BGB hat der Kläger einen Anspruch auf Naturalrestitution, daher auf Wiedereinräumung des Zustands, der vor der Tötung der Rehkitze  bestand. Dabei ist zu berücksichtigen, ob der Zuchtwert der getöteten Tiere eine Rolle spielt oder nicht. Der Kläger wollte das Leben der im Feld befindlichen und durch die Mäharbeiten des Beklagten getöteten Rehkitze  retten. Es kam ihm somit ersichtlich auf die Erhaltung des Lebens der Rehkitze und ihren Zuchtwert an, weshalb hier für die Bemessung des Schadens der Zuchtwert und nicht lediglich der Wildbreterlös zugrunde zu legen ist. Der Zuchtwert der Rehkitze entspricht den Kosten für die Beschaffung zweier Lebendtiere, die hier geltend gemacht werden, weshalb ihm diese als Schadensersatz nach §§ 823Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB zustehen.

 Wolfgang Reuter   Kitze suchen  Kitze Suchen 2016 Belmicke  
Barren Ringelnatter Barren Ringelnatter
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Böcke 2012 Jagdrevier Belmicke


15.01.24 Copyright   Kaeltetechnik Rauschenbach GmbH  Phone +49 2261 94410  Impressum  Datenschutz  Angebote nur an Geschaeftskunden