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Liefer- und Zahlungskonditionen für Österreich  
Die angeführten Versandkosten beziehen sich auf den Versand nach Österreich
Die Versandkosten zu anderen Nachbarländern werden Ihnen umgehend nach Eingang Ihrer Bestellung per E-mail bekannt gegeben.

• Versandkosten:

Paketversand pauschal: 39,00 €  Verpackung inklusive, maximales Paketgewicht: 20 kg Die durchschnittliche Paketlaufzeit beträgt: 3-4 Tage

Zustellung Spedition pauschal: 55,00 €  Verpackung inklusive, maximales Gewicht: 70 kg Die durchschnittliche Paket- und Palettenlaufzeit beträgt: 3-4 Tage.

Zustellung Spedition
pauschal: 75,00 €  Verpackung inklusive, maximales Gewicht: 100 kg Die durchschnittliche Paket- und Palettenlaufzeit beträgt: 3-4 Tage.

Zustellung Spedition pauschal: 175,00 €  Verpackung inklusive, maximales Gewicht: 200 kg Die durchschnittliche Paket- und Palettenlaufzeit beträgt: 3-4 Tage.

Zustellung Spedition pauschal: 258,00 €  Verpackung inklusive, maximales Gewicht: 300 kg Die durchschnittliche Paket- und Palettenlaufzeit beträgt: 3-4 Tage.

• Zahlungsmöglichkeiten:
per Vorkasse oder per Nachnahme
Wir behalten uns vor die Zahlungsweise mittels Auftragsbestätigung zu ändern.

• Mindestbestellwert: 100,- €

• Umsatzsteuer:
Bei Angabe Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) plus einer Kopie der Finanzamtbestätigung entfällt die österreichische Umsatzsteuer.
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den in unseren Angeboten ausgewiesenen Frachtkosten und sind mit dem Angebotsbetrag zu begleichen.

Aufgrund unseres umfangreichen Sortimentes kann es immer wieder vorkommen, dass bei Bestellungen einzelne Artikel sofort lieferbar, andere Artikel jedoch erst später lieferbar sind. In diesem Falle gehen wir davon aus, dass Sie eine Gesamtlieferung wünschen.

 

Neubestimmung Leistungsort:
Nach dem neuen Recht wird bei einer Leistung im Ausland grundsätzlich danach unterschieden, ob der Dienstleistungsempfänger eine Privatperson oder ein Unternehmen ist: Handelt es sich bei dem Empfänger um eine Privatperson, gilt der Ort, an dem der leistende Unternehmer seinen Sitz hat. Ist der Dienstleistungsempfänger jedoch ebenfalls ein Unternehmen, so gilt der Ort, an dem der Empfänger seinen Unternehmenssitz hat. Dies vereinfacht das sogenannte „Reverse-Charge-Verfahren". Steuerschuldner bei Leistungserbringung zwischen zwei Unternehmen innerhalb der EU ist dann immer der Leistungsempfänger und damit der Auftraggeber.


 

Zusammenfassende Meldung bei sonstigen Leistungen in der EU:
Damit das angesprochene „Reverse-Charge-Verfahren" innerhalb der EU funktioniert und nicht unterlaufen werden kann, ist ab 2010 die Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) für bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen verpflichtend. Es müssen also ab nächsten Januar nicht nur die innergemeinschaftlichen Lieferungen, sondern auch die innergemeinschaftlichen Leistungen in einer zusammenfassenden Meldung (ZM) aufgeführt werden. Die zusammenfassenden Meldungen müssen vierteljährlich abgegeben werden. Verstöße gegen die Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit gewertet und können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.

Weitere Informationen zur Thematik und die ab dem 1. Januar 2010 anzuwendenden Vordrucke der Zusammenfassenden Meldungen finden Sie im Internetportal des Bundeszentralamtes für Steuern.

 

Vorsteuervergütungsverfahren für ausländische Umsatzsteuer:

Die neuen Regelungen gelten für Vergütungsanträge ab dem 01.01.2010. Das bisher bestehende Papierverfahren (bis 31.12.2009) wird dann auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Unternehmen aus Deutschland müssen den Antrag über ein elektronisches Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) stellen.

Insbesondere Unternehmen, die grenzüberschreitend Dienstleistungen im EU-Ausland durchführen (z.B. im Bau-/ Ausbauhandwerk), sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzen.

 

Handwerkskammern und Fachverbände in Nordrhein-Westfalen bieten im Jahr 2010 verschiedenen Informationsveranstaltungen zum neuen EU-Mehrwertsteuerpaket an. Weitere Informationen erhalten Sie beim Außenwirtschaftsberater der Handwerkskammer zu Köln, Bernd Krey (Tel.: 0221-2022-347)

 

 

 

 

 

 

Liefer- und Zahlungskonditionen für die Schweiz:
Die angeführten Versandkosten beziehen sich auf den Versand in die Schweiz.
Die Versandkosten zu anderen Nachbarländern werden Ihnen umgehend nach Eingang Ihrer Bestellung per E-mail bekannt gegeben.

• Versandkosten:


Paketversand pauschal: 75,00 € (inkl. Aus- u. Einfuhrzollabfertigung und aller Nebenkosten) Verpackung inklusive, maximales Paketgewicht: 30 kg
Die durchschnittliche Paketlaufzeit beträgt: 3-4 Tage.


Zustellung Spedition pauschal: 115,00 € (inkl. Aus- u. Einfuhrzollabfertigung und aller Nebenkosten ) Verpackung inklusive, maximales Gewicht: 50-80 kg Die durchschnittliche Paket- und Palettenlaufzeit beträgt: 3-4 Tage.
 


Zustellung Spedition
pauschal: 155,00 € (inkl. Aus- u. Einfuhrzollabfertigung und aller Nebenkosten ) Verpackung inklusive, maximales Gewicht: 100 kg Die durchschnittliche Paket- und Palettenlaufzeit beträgt: 3-4 Tage.

Zustellung Spedition
pauschal: 255,00 € (inkl. Aus- u. Einfuhrzollabfertigung und aller Nebenkosten) Verpackung inklusive, maximales Gewicht: 300 kg Die durchschnittliche Paket- und Palettenlaufzeit beträgt: 3-4 Tage.

• Zahlungsmöglichkeiten:
Vorkasse

Wir behalten uns vor die Zahlungsweise mittels Auftragsbestätigung zu ändern.

• Mindestbestellwert:
100,- €

Aufgrund unseres umfangreichen Sortimentes kann es immer wieder vorkommen, dass bei Bestellungen einzelne Artikel sofort lieferbar, andere Artikel jedoch erst später lieferbar sind. In diesem Falle gehen wir davon aus, dass Sie eine Gesamtlieferung wünschen.
 

Neubestimmung Leistungsort:
Nach dem neuen Recht wird bei einer Leistung im Ausland grundsätzlich danach unterschieden, ob der Dienstleistungsempfänger eine Privatperson oder ein Unternehmen ist: Handelt es sich bei dem Empfänger um eine Privatperson, gilt der Ort, an dem der leistende Unternehmer seinen Sitz hat. Ist der Dienstleistungsempfänger jedoch ebenfalls ein Unternehmen, so gilt der Ort, an dem der Empfänger seinen Unternehmenssitz hat. Dies vereinfacht das sogenannte „Reverse-Charge-Verfahren". Steuerschuldner bei Leistungserbringung zwischen zwei Unternehmen innerhalb der EU ist dann immer der Leistungsempfänger und damit der Auftraggeber.


 

Zusammenfassende Meldung bei sonstigen Leistungen in der EU:
Damit das angesprochene „Reverse-Charge-Verfahren" innerhalb der EU funktioniert und nicht unterlaufen werden kann, ist ab 2010 die Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) für bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen verpflichtend. Es müssen also ab nächsten Januar nicht nur die innergemeinschaftlichen Lieferungen, sondern auch die innergemeinschaftlichen Leistungen in einer zusammenfassenden Meldung (ZM) aufgeführt werden. Die zusammenfassenden Meldungen müssen vierteljährlich abgegeben werden. Verstöße gegen die Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit gewertet und können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.

Weitere Informationen zur Thematik und die ab dem 1. Januar 2010 anzuwendenden Vordrucke der Zusammenfassenden Meldungen finden Sie im Internetportal des Bundeszentralamtes für Steuern.

 

Vorsteuervergütungsverfahren für ausländische Umsatzsteuer:

Die neuen Regelungen gelten für Vergütungsanträge ab dem 01.01.2010. Das bisher bestehende Papierverfahren (bis 31.12.2009) wird dann auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Unternehmen aus Deutschland müssen den Antrag über ein elektronisches Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) stellen.

Insbesondere Unternehmen, die grenzüberschreitend Dienstleistungen im EU-Ausland durchführen (z.B. im Bau-/ Ausbauhandwerk), sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzen.

 

Handwerkskammern und Fachverbände in Nordrhein-Westfalen bieten im Jahr 2010 verschiedenen Informationsveranstaltungen zum neuen EU-Mehrwertsteuerpaket an. Weitere Informationen erhalten Sie beim Außenwirtschaftsberater der Handwerkskammer zu Köln, Bernd Krey (Tel.: 0221-2022-347)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachnahmesendungen :

1. Lieferungen bis zu einem Warenwert 650,-€ = 8,50€ zzgl. 19% MwSt.

 
2. Lieferungen ab einem Warenwert 650,-€ = 1 % zzgl. auf Warenwert zzgl. 19% Mehrwertsteuer

 

Warenwert  inkl MWST          1844,50€

 

zzgl. 1,0 % NN-Handling =        18,45€
zzgl. 19% auf NN Handling =      3,51€
= Nachnahmebetrag            1866,46€ 

 

 

 

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09.08.07 Copyright © Kältetechnik Rauschenbach GmbH   Impressum                                                                                                              

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