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Liefer- und
Zahlungskonditionen für Österreich
Die angeführten Versandkosten
beziehen sich auf den Versand nach Österreich
Die Versandkosten zu anderen Nachbarländern
werden Ihnen umgehend nach Eingang Ihrer
Bestellung per E-mail bekannt
gegeben.
• Versandkosten:
Paketversand pauschal: 39,00
€ Verpackung inklusive, maximales
Paketgewicht: 20 kg Die
durchschnittliche Paketlaufzeit beträgt: 3-4
Tage
Zustellung Spedition pauschal: 55,00
€ Verpackung inklusive, maximales Gewicht:
70 kg Die durchschnittliche Paket-
und Palettenlaufzeit beträgt: 3-4 Tage.
Zustellung Spedition pauschal: 75,00
€ Verpackung inklusive, maximales Gewicht:
100 kg Die durchschnittliche Paket-
und Palettenlaufzeit beträgt: 3-4 Tage.
Zustellung Spedition pauschal: 175,00
€ Verpackung inklusive, maximales Gewicht:
200 kg Die durchschnittliche Paket-
und Palettenlaufzeit beträgt: 3-4 Tage.
Zustellung Spedition pauschal: 258,00
€ Verpackung inklusive, maximales Gewicht:
300 kg Die durchschnittliche Paket-
und Palettenlaufzeit beträgt: 3-4 Tage.
•
Zahlungsmöglichkeiten:
per Vorkasse oder
per Nachnahme
Wir behalten uns vor die Zahlungsweise mittels
Auftragsbestätigung zu ändern.
•
Mindestbestellwert:
100,- €
• Umsatzsteuer:
Bei Angabe Ihrer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID)
plus einer Kopie der Finanzamtbestätigung
entfällt die österreichische Umsatzsteuer.
Unsere Lieferungen
erfolgen ausschließlich zu den in unseren Angeboten
ausgewiesenen Frachtkosten und sind mit dem
Angebotsbetrag zu begleichen.
Aufgrund unseres umfangreichen Sortimentes
kann es immer wieder vorkommen, dass bei
Bestellungen einzelne Artikel sofort lieferbar,
andere Artikel jedoch erst später lieferbar sind. In
diesem Falle gehen wir davon aus, dass Sie eine
Gesamtlieferung wünschen.
Neubestimmung Leistungsort:
Nach dem neuen Recht wird bei einer Leistung im
Ausland grundsätzlich danach unterschieden, ob der
Dienstleistungsempfänger eine Privatperson oder ein
Unternehmen ist: Handelt es sich bei dem Empfänger
um eine Privatperson, gilt der Ort, an dem der
leistende Unternehmer seinen Sitz hat. Ist der
Dienstleistungsempfänger jedoch ebenfalls ein
Unternehmen, so gilt der Ort, an dem der Empfänger
seinen Unternehmenssitz hat. Dies vereinfacht das
sogenannte „Reverse-Charge-Verfahren".
Steuerschuldner bei Leistungserbringung zwischen
zwei Unternehmen innerhalb der EU ist dann immer der
Leistungsempfänger und damit der Auftraggeber.
Zusammenfassende Meldung bei sonstigen
Leistungen in der EU:
Damit das angesprochene „Reverse-Charge-Verfahren"
innerhalb der EU funktioniert und nicht unterlaufen
werden kann, ist ab 2010 die Abgabe einer
Zusammenfassenden Meldung (ZM) für bestimmte
grenzüberschreitende Dienstleistungen verpflichtend.
Es müssen also ab nächsten Januar nicht nur die
innergemeinschaftlichen Lieferungen, sondern auch
die innergemeinschaftlichen Leistungen in einer
zusammenfassenden Meldung (ZM) aufgeführt werden.
Die zusammenfassenden Meldungen müssen
vierteljährlich abgegeben werden. Verstöße gegen die
Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit gewertet
und können mit empfindlichen Bußgeldern belegt
werden.
Weitere Informationen zur Thematik und die ab dem
1. Januar 2010 anzuwendenden Vordrucke der
Zusammenfassenden Meldungen finden Sie im
Internetportal des Bundeszentralamtes für Steuern.
Vorsteuervergütungsverfahren für
ausländische Umsatzsteuer:
Die neuen Regelungen gelten für Vergütungsanträge
ab dem 01.01.2010. Das bisher bestehende
Papierverfahren (bis 31.12.2009) wird dann auf ein
elektronisches Verfahren umgestellt. Unternehmen aus
Deutschland müssen den Antrag über ein
elektronisches Portal des Bundeszentralamtes für
Steuern (BZSt) stellen.
Insbesondere Unternehmen, die grenzüberschreitend
Dienstleistungen im EU-Ausland durchführen (z.B. im
Bau-/ Ausbauhandwerk), sollten sich frühzeitig mit
den neuen Regelungen auseinandersetzen.
Handwerkskammern und Fachverbände in
Nordrhein-Westfalen bieten im Jahr 2010
verschiedenen Informationsveranstaltungen zum neuen
EU-Mehrwertsteuerpaket an. Weitere Informationen
erhalten Sie beim
Außenwirtschaftsberater der Handwerkskammer zu Köln,
Bernd Krey (Tel.: 0221-2022-347)
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Liefer- und Zahlungskonditionen für die
Schweiz:
Die angeführten Versandkosten beziehen sich
auf den Versand in die Schweiz.
Die Versandkosten zu anderen Nachbarländern
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Paketversand pauschal: 75,00
€ (inkl. Aus- u. Einfuhrzollabfertigung und
aller Nebenkosten) Verpackung
inklusive, maximales Paketgewicht: 30 kg
Die durchschnittliche Paketlaufzeit
beträgt: 3-4 Tage.
Zustellung Spedition pauschal: 115,00
€ (inkl. Aus- u. Einfuhrzollabfertigung und
aller Nebenkosten ) Verpackung inklusive, maximales
Gewicht: 50-80 kg Die
durchschnittliche Paket- und Palettenlaufzeit
beträgt: 3-4 Tage.
Zustellung Spedition pauschal: 155,00
€ (inkl. Aus- u. Einfuhrzollabfertigung und
aller Nebenkosten ) Verpackung inklusive, maximales
Gewicht: 100 kg Die
durchschnittliche Paket- und Palettenlaufzeit
beträgt: 3-4 Tage.
Zustellung Spedition pauschal: 255,00
€ (inkl. Aus- u. Einfuhrzollabfertigung und
aller Nebenkosten) Verpackung inklusive, maximales
Gewicht: 300 kg Die
durchschnittliche Paket- und Palettenlaufzeit
beträgt: 3-4 Tage.
• Zahlungsmöglichkeiten:
Vorkasse
Wir behalten uns vor die Zahlungsweise mittels
Auftragsbestätigung zu ändern.
• Mindestbestellwert: 100,- €
Aufgrund unseres umfangreichen Sortimentes kann es
immer wieder vorkommen, dass bei Bestellungen
einzelne Artikel sofort lieferbar, andere Artikel
jedoch erst später lieferbar sind. In diesem Falle
gehen wir davon aus, dass Sie eine Gesamtlieferung
wünschen.
Neubestimmung Leistungsort:
Nach dem neuen Recht wird bei einer Leistung im
Ausland grundsätzlich danach unterschieden, ob der
Dienstleistungsempfänger eine Privatperson oder ein
Unternehmen ist: Handelt es sich bei dem Empfänger
um eine Privatperson, gilt der Ort, an dem der
leistende Unternehmer seinen Sitz hat. Ist der
Dienstleistungsempfänger jedoch ebenfalls ein
Unternehmen, so gilt der Ort, an dem der Empfänger
seinen Unternehmenssitz hat. Dies vereinfacht das
sogenannte „Reverse-Charge-Verfahren".
Steuerschuldner bei Leistungserbringung zwischen
zwei Unternehmen innerhalb der EU ist dann immer der
Leistungsempfänger und damit der Auftraggeber.
Zusammenfassende Meldung bei sonstigen
Leistungen in der EU:
Damit das angesprochene „Reverse-Charge-Verfahren"
innerhalb der EU funktioniert und nicht unterlaufen
werden kann, ist ab 2010 die Abgabe einer
Zusammenfassenden Meldung (ZM) für bestimmte
grenzüberschreitende Dienstleistungen verpflichtend.
Es müssen also ab nächsten Januar nicht nur die
innergemeinschaftlichen Lieferungen, sondern auch
die innergemeinschaftlichen Leistungen in einer
zusammenfassenden Meldung (ZM) aufgeführt werden.
Die zusammenfassenden Meldungen müssen
vierteljährlich abgegeben werden. Verstöße gegen die
Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit gewertet
und können mit empfindlichen Bußgeldern belegt
werden.
Weitere Informationen zur Thematik und die ab dem
1. Januar 2010 anzuwendenden Vordrucke der
Zusammenfassenden Meldungen finden Sie im
Internetportal des Bundeszentralamtes für Steuern.
Vorsteuervergütungsverfahren für
ausländische Umsatzsteuer:
Die neuen Regelungen gelten für Vergütungsanträge
ab dem 01.01.2010. Das bisher bestehende
Papierverfahren (bis 31.12.2009) wird dann auf ein
elektronisches Verfahren umgestellt. Unternehmen aus
Deutschland müssen den Antrag über ein
elektronisches Portal des Bundeszentralamtes für
Steuern (BZSt) stellen.
Insbesondere Unternehmen, die grenzüberschreitend
Dienstleistungen im EU-Ausland durchführen (z.B. im
Bau-/ Ausbauhandwerk), sollten sich frühzeitig mit
den neuen Regelungen auseinandersetzen.
Handwerkskammern und Fachverbände in
Nordrhein-Westfalen bieten im Jahr 2010
verschiedenen Informationsveranstaltungen zum neuen
EU-Mehrwertsteuerpaket an. Weitere Informationen
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Bernd Krey (Tel.: 0221-2022-347)
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